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Anforderungen an Rahmenbedingungen

Sowohl in den Räumlichkeiten der öffentlichen Träger, als auch in denen der Freien Träger gilt es, Raumkonzepte zu entwickeln und umzusetzen, die den aktuellen Hygieneanforderungen zum Infektionsschutz gerecht werden. Im Rahmen eines virtuellen Workshops mit Fachkräften öffentlicher und freier Träger wurden hierzu folgende Beispiele aus der Praxis benannt:  

  • bei größeren ASD-Teams werden zusätzliche Räumlichkeiten gesucht, in denen Kolleg*innen ihre Beratungen durchführen, um den Publikumsverkehr in den sonst üblichen Räumlichkeiten des ASD möglichst gering zu halten,
  • in Beratungsräumen öffentlicher Träger werden möglichst unsichtbare Plexiglasscheiben angebracht,
  • es werden zusätzliche/größere Räume gesucht, in denen ASD-Fachkräfte Hilfeplangespräche oder Helferkonferenzen mit mehreren Teilnehmer*innen mit gebührendem Abstand durchführen können,
  • für Familien, die in beengten Wohnverhältnissen leben, werden größere Räumlichkeiten bei Freien Trägern angemietet (z.B. ausgestattet mit Spielen…) – i.S. eines „erweiterten Wohnzimmers“. Diese können einerseits Familien nach vorheriger Reservierung nutzen, andererseits können diese auch für Hilfeplangespräche genutzt werden.
  • es werden zusätzlich Stoffmasken eingesetzt, die allerdings in der Regel individuell besorgt werden müssen (nähende Kolleg*innen, Internet, Apotheken…).

Thematisiert wurde auch das Problem, dass Jugendhilfeeinrichtungen manchmal nicht an medizinische Masken kommen, die es dann braucht, wenn Adressat*innen positiv getestet wurden und keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können/möchten. Im ambulanten Bereich kann in einer solchen Situation auf virtuelle Kontakte umgestiegen werden. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) hat zu dieser Frage („Was, wenn Trägern in Einrichtungen oder für Hausbesuche keine Schutzausstattung (Schutzkleidung, Atemschutzmasken) zur Verfügung steht?“ einen Verfahrensvorschlag gemacht – diesen finden Sie hier