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Planung und Steuerung der Hilfe

Welche Auswirkungen haben die pandemiebedingten Einschränkungen auf die Steuerung der Hilfe?

Hilfeplanung

Gerade jetzt ist eine intensive Auseinandersetzung mit den aktuellen Bedarfen der Kinder und Familien besonders wichtig. Denn wie bereits beschrieben kann die aktuelle Situation dazu führen, dass sich bestehende Bedarfe ändern, neue hinzukommen und eine Anpassung der Unterstützungsleistung notwendig wird. Insbesondere die Schnittstelle zu den Hilfen zur Erziehung muss in der derzeitigen Situation besonders genau betrachtet werden. Der gemeinsame Dialog über die notwendige und geeignete Hilfe ist einmal mehr unverzichtbar.

Gleichzeitig stehen die Jugendämter und freien Träger vor der Herausforderung, dass klassische Hilfeplangespräche aufgrund von Kontaktbeschränkungen, Dienstreisen-Verbot und Personalmangel durch Kurzarbeit kaum oder gar nicht stattfinden können.

Es gilt, gemeinsam mit den Akteur*innen Lösungen zu entwickeln und ggf. auf Telefonate und/oder Videochats bzw. -konferenzen mit Kindern und Eltern, Fachkräften, Mitarbeiter*innen im Jugendamt und Lehrer*innen zurückzugreifen.

Das DIJuF empfiehlt außerdem:

„Von den gesetzlichen Möglichkeiten, Vorschüsse (§ 42 SGB I) und vorläufige Leistungen (§ 43 SGB I) zu gewähren, ist Gebrauch zu machen. Auch auf die Möglichkeit der Selbstbeschaffung von Leistungen sei hingewiesen (§ 36a Abs. 3 SGB VIII). (…) Jugendämter sollten diese Möglichkeiten nutzen und die Leistungsberechtigten darauf auch proaktiv hinweisen. Wenn die Situation sich wieder normalisiert hat, sind die entsprechenden Verfahrenshandlungen nachzuholen.“ (DIJuF ebd.)

Personalplanung und -steuerung

Für die Träger stellt die personelle Steuerung aktuell eine der größten Herausforderungen dar. Insbesondere dann, wenn seitens der Jugendämter klare Aussagen zur Finanzierung fehlen bzw. der Umgang mit nicht erbrachten Stunden nicht geklärt ist, wächst die Arbeitsplatzunsicherheit der Schulbegleiter*innen. Hier droht sich die ohnehin hohe Personalfluktuation in diesem Bereich noch weiter zu verschärfen. Denn nicht alle Träger verfügen über ausreichend finanzielle Kapazitäten um Finanzierungslücken zu kompensieren und ihr Personal bei reduzierter Leistungserbringung zu halten. Klare Vorgaben seitens der Jugendämter (s.o.) können hier jedoch vielerorts bereits Abhilfe schaffen.

Darüber hinaus stellt sich vor dem Hintergrund der z.T. veränderten Anforderungen an Schulbegleiter*innen im Homeschooling (s. o.) auch die Frage nach der Qualifizierung des Personals neu. Dies betrifft in erster Linie den Bereich der Zusammenarbeit mit den Eltern. Nicht alle Schulbegleiter*innen sind im Umgang mit Eltern bzw. den Familien der Kinder gleichermaßen geübt bzw. hierfür ausreichend qualifiziert. Dies gilt insbesondere dann, wenn Schulbegleitung von sogenannten qualifizierten Nicht-Fachkräften ausgeführt wird. Träger sollten daher genau prüfen:

  • Sind alle Schulbegleiter*innen für die ggf. zusätzlich auftretenden Aufgaben ausreichend qualifiziert?
  • Welche zusätzlichen Unterstützungs- und Qualifizierungsformate sind notwendig, um Schulbegleiter*innen auf die neuen Aufgaben vorzubereiten?

Aber auch der Einsatz digitaler Medien in der Hilfeerbringung stellt für viele Fachkräfte ein Novum dar. Hier stellt sich ebenfalls die Frage, nach möglichem Qualifizierungsbedarf:

  • Welche Informationen/ welche Unterstützung benötigen Schulbegleiter*innen für den (rechts- bzw. datenschutzkonformen) Einsatz digitaler Medien?

Die aktuelle Situation erschwert zudem auch die perspektivische Planung. Zwar ist derzeit kaum absehbar, wie sich der Bedarf an Schulbegleitung im nächsten Schuljahr entwickeln wird. Aktuell mehren sich jedoch die Hinweise, dass nach den Sommerferien eher von einem Mehrbedarf an Schulbegleitung auszugehen ist. Dies hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab:

  • Wann, wie und in welchem Umfang wird der Schulbetrieb wiederaufgenommen?
  • Wie haben sich die Bedarfslagen der jungen Menschen entwickelt? Welche Bedarfe sind durch den ausgesetzten Präsenzunterricht (neu)entstanden?
  • Welche zusätzlichen Bedarfe werden durch die pandemiebedingten Veränderungen in der Schul- und Unterrichtsstruktur entstehen, welche ggf. wegfallen?
  • An welchen Stellen lösen Corona-Vorschriften einen personellen Mehrbedarf aus? (z.B. die Vorgabe, dass Schulbegleiter*innen nur an jeweils einer Schule / in einer Klasse tätig sein dürfen)

Öffentliche und freie Träger sollten (idealerweise auch gemeinsam mit Vertreter*innen der Schulen) bezüglich dieser Fragestellungen in kontinuierlichem und engen Austausch bleiben.