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Weiterentwicklungspotentiale

„Notbetreuung im Sinne des Kindeswohls“
In einigen Bundesländern, z.B. Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Thüringen und Schleswig-Holstein, können Kinder aus vom ASD begleiteten Familien auf Initiative des ASD bzw. auf Initiative von Fachkräften Freier Träger im Rahmen der Notbetreuung der Kindertagesstätten (in NRW auch in den Grundschulen) betreut werden. (z.B. www.lwl-landesjugendamt.de/media/filer_kindeswohl.pdf) Auch einzelne Kommunen – so z.B. die Stadt Karlsruhe - weiten die Notbetreuung in Kitas aus: „Das Angebot soll – unabhängig vom Beruf der Erziehungsberechtigten – auch dann gelten, wenn eine Überforderung droht, erklärt Michael Gleitz, der den Fachbereich Jugendhilfe und Soziale Dienste leitet. Er denkt dabei beispielsweise an Familien, die bereits Beratung vom Allgemeinen Sozialen Dienst oder ambulante Programme in Anspruch nehmen. Die Stadt kontaktiere entsprechende Personen, werde aber auch selbst angesprochen. „Und wir stehen in engem Austausch mit der Polizei mit Blick auf mögliche Fälle von häuslicher Gewalt“, so Gleitz. (https://bnn.de/lokales/karlsruhe/karlsruhe-baut-notfallbetreuung)