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Förderprogramme

Förderung des Austausches von Jugendlichen aus der Türkei und Deutschland in 2023/24

Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke fördert Organisationen, die gemeinsame Projekte für Jugendliche in der Türkei und Deutschland umsetzen wollen. In der Projektgestaltung sind die Prinzipien „Inklusion und Vielfalt“, „ökologische Nachhaltigkeit“, „digitaler Wandel“ und „Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement“ zu berücksichtigen. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 01. August 2023.

Ausführlichere Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Hier gelangen Sie direkt zur Ausschreibung der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke.

Plattform zur Kinderbeteiligung der EU-Kommission: Children's Participation Platform

Die Europäische Kommission baut im Rahmen der EU-Kinderrechtsstrategie derzeit eine Plattform zur Unterstützung bestehender Mechanismen zur Kinderbeteiligung auf allen EU-Ebenen auf. Die Plattform soll Informationen (z.B. zu Gesetzen und Richtlinien) in kindgerechter Sprache bereitstellen. Außerdem soll sie Kinder die Möglichkeit bieten, Entscheidungsträger*innen ihre Meinung zu unterschiedlichen Angelegenheiten mitzuteilen, miteinander in Kontakt treten und zu diskutieren.

Für Organisationen, die sich für die Beteiligung von Kindern einsetzen, besteht die Möglichkeit, selbst Teil der Plattform zu werden, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z.B. formelle Konstitution, Ansässigkeit in EU-Mitgliedsstaat, Vorhandensein von (Kinder-)Schutzkonzepten).

Hier gelangen Sie zur Teilnahmeumfrage der EU Children's Participation Platform (englisch) mit weiteren Informationen für Organisationen, die Interesse an einer Beteiligung an der Plattform haben.

Hier finden Sie außerdem ein Infosheet zur EU Children's Participation Platform (englisch) in kinderfreundlicher Sprache.

Einen Bericht mit weiteren Informationen zu der Plattform finden Sie außerdem hier.

Juleica-Kampagne „Lass machen“

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert die Kampagne „Jugendleiterinnen-und-Jugendleiter-Card (Juleica)“ zur Ausbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen mit zusätzlichen 350.000 Euro bis zum Jahresende 2023. Dies verkündete Bundesjugendministerin Lisa Paus beim Parlamentarischen Abend des Bundesjugendkuratoriums. Die Juleica ist der bundesweit einheitliche Ausweis für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit.

Die Meldung des BMFSFJ können Sie hier aufrufen.

Mehr zur Jugendleiter*in-Card und der ehrenamtlichen Ausbildung zum/zur Jugendleiter*in finden Sie hier.

Deutscher Kinder- und Jugendhilfepreis 2024 – Hermine-Albers-Preis

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) schreibt den Kinder- und Jugendhilfepreis 2024 aus. Gesucht werden Praxisangebote zum Thema „Ökologische Nachhaltigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe“. Der Preis ist insgesamt mit 15.000 Euro dotiert. Pro Kategorie können ein Preisgeld in Höhe von 4.000 Euro sowie ein Anerkennungsbetrag von 1.000 Euro vergeben werden. Die Bewerbungsphase läuft noch bis zum 10. Oktober 2023 

Weitere Informationen zur Ausschreibung des Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreises sowie Hinweise zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Webseite der AGJ.

DPJW: Förderung zur Unterstützung für ukrainische Partnerorganisationen

Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) fördert seit 30 Jahren einen Jugendaustausch zwischen Polen, Deutschland und der Ukraine. Nun hat das DPJW Förderangebote zusammengestellt, mit denen deutsche und polnische Partner Menschen aus ihren ukrainischen Partnerorganisationen unterstützen können.

Weitere Informationen sowie die zusammengestellten Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Woche der Medienkompetenz in Rheinland-Pfalz

Vom 03. bis 09. Juli 2023 findet die vierte Woche der Medienkompetenz (WMK) in Rheinland-Pfalz statt. Unter wmk-rlp.de können alle, die Angebote im Bereich der Medienkompetenz anbieten, ihre Aktionen und Projekte für die Medienwoche anmelden. Das Ziel der Medienwoche ist es, die vielen Facetten digitaler Bildung in Rheinland-Pfalz sichtbar zu machen.

Förderung internationaler Medienkompetenz-Projekte im Rahmen von „Creative Europe“

Mit einer aktuellen Ausschreibung innerhalb des europäischen Kulturförderprogramms „Creative Europe“ werden innovative grenzüberschreitende Medienkompetenzinitiativen mit einer Förderung von bis zu 70% der förderfähigen Kosten unterstützt. Entsprechende Projekte zur Förderung von Medienkompetenz sollen Bürger*innen der EU helfen, ein kritisches Verständnis der Medien zu entwickeln, um z.B. Desinformationen oder Fake News vorzubeugen.
Gefördert werden Zusammenschlüsse von mindestens drei Antragsteller*innen aus drei verschiedenen Ländern, die am „Creative Europe“-Programm teilnehmen. Eine Bewerbung ist noch bis zum 30. März 2023 möglich.

Weitere Informationen zu der Ausschreibung finden Sie hier.

BMFSFJ: Das Zukunftspaket

Die Pandemie-Jahre haben gezeigt, dass die Ideen und Wünsche von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend gehört werden. Vor diesem Hintergrund bringt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung und der Stiftung SPI das Zukunftspaket auf den Weg. Damit sollen ab 2023 Kinder und Jugendliche dabei unterstützt werden, Projekte in den Bereichen Bewegung, Kultur und Gesundheit zu entwickeln und umzusetzen. Das Zukunftspaket bietet Kindern und Jugendlichen Unterstützung bei der Umsetzung von Projektideen.

Weitere Informationen zu dem Zukunftspaket finden Sie hier.

Preisausschreibung: Bewerbungsphase für medius 2023 startet

Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V., das Deutsche Kinderhilfswerk e.V., die Medienanstalt Berlin-Brandenburg und die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. schreiben den medius 2023 aus. Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert und fördert die mediale Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis. Bis zum 31. Januar 2023 können wissenschaftliche Abschlussarbeiten von Universitäten, Fachhochschulen und Hochschulen eingereicht werden, die 2021 oder 2022 abgeschlossen wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Deutsches Kinderhilfswerk: Themenfonds

Noch bis zum 30. September 2022 können Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit einen Antrag für die Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerks stellen und bis zu 5.000 Euro – in Ausnahmefällen sogar bis zu 10.000 Euro – Förderung erhalten. Ziel der Themenfonds ist die Bekanntmachung der Kinderrechte und die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt der Mitbestimmung. Einen ausführlichen Artikel können Sie hier finden. Die wichtigsten Informationen zur Bewerbung sind ebenfalls direkt auf der Website des Deutschen Kinderhilfswerks zu finden.

Das Land Bremen fördert Kinder und Jugendliche mit Guthabenkarte

Voraussichtlich zum Beginn der Herbstferien werden alle Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in Bremen und Bremerhaven eine Guthabenkarte erhalten. Diese wird in diesem und im nächsten Jahr mit 60 Euro aufgeladen und kann als Zahlungsmittel in Kinos, Schwimmbädern o.ä. genutzt werden. Für die „Freikarte“ sind aus dem Bremen-Fonds zur Bewältigung der Corona-Folgen insgesamt 12,2 Millionen Euro freigegeben (6,2 Millionen Euro für 2022 und weitere 6 Millionen Euro für 2023). Die „Freikarte“ dient dem Aufholen nach Corona. Einen ausführlichen Artikel finden Sie hier.

Fördermittel für besonders belastete Familien in NRW

Nachdem die Corona-Pandemie auch im zweiten Jahr viele Familien besonders belastet hat, hat das Land Nordrhein-Westfahlen nun 4,5 Millionen EUR an Fördermitteln zur Verfügung gestellt. So soll Familien eine mehrtätige gemeinsame Auszeit in einer Familienferienstätte ermöglicht werden.

Familien mit geringem Einkommen, die nach § 53 Abgabenordnung förderberechtigt sind, können ab sofort über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. einen Familienurlaub in einer Familienferienstätte buchen. Unabhängig vom Einkommen besteht diese Möglichkeit außerdem für Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung.

Weitere Informationen finden Sie hier!

Unterstützung von Veranstaltungen durch „JUGEND für Europa“

Aufgrund der COVID-19-Pandemie haben gerade die Kinder und Jugendlichen aus Rücksicht auf andere Menschen auf vieles verzichtet. Mit dem Europäischen Jahr der Jugend will die EU nun neue Chancen für junge Menschen eröffnen und ihren Meinungen und Ideen mehr Gehör verschaffen. Aus diesem Grund lädt „JUGEND für Europa“ im Rahmen des Europäischen Jahres der Jugend Organisationen ein, Veranstaltungen zu diesem Thema zu organisieren und bietet dafür finanzielle Unterstützung an. Weitere Informationen zu dieser Aktion und zum Europäischen Jahr der Jugend finden Sie hier!

Zusätzliche Mittel aus Bundesaktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für kommunale Jugendhilfe in Sachsen

Der Freistaat Sachsen stellt den Landkreisen und Kreisfreien Städten erneut zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 4,9 Millionen Euro aus dem Bundesaktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zur Verfügung. Bereits im letzten Jahr wurden Mittel in Höhe von 2,9 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die weitere Förderung soll nun die bereits entstandenen Projekte weiter unterstützen und um Eltern-Kind-Angebote sowie Angebote der Eltern- und Familienbildung erweitert werden.

Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie hier!

Fördermittel im Rahmen der bundesweiten Initiative „Ich kann was!“ der Deutschen Telekom Stiftung

Die Deutsche Telekom Stiftung unterstützt mit der bundesweiten Initiative „Ich kann was!“ Einrichtungen und Projekte der offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Förderung eines kreativen und reflektierten Umgangs mit digitalen Medien. Über das Online-Portal können sich Einrichtungen und Projekte der offenen Kinder- und Jugendarbeit noch bis zum 30. Juni 2022 bei der Deutsche Telekom Stiftung um eine Förderung bewerben.

Nähere Informationen zu der Initiative finden Sie hier!

Niedersachsen fördert bewegungsfördernde Maßnahmen in Kita und Schule

Das Land Niedersachsen gewährt dem LandesSportBund (LSB) 3,9 Mio. Euro aus dem Aktionsprogramm „Startklar für die Zukunft“. Damit sollen zusätzliche Bewegungsmaßnahmen für Kitas und Schulen gefördert werden, um die Auswirkungen der zwei Jahre in Pandemiezeiten zu bewältigen und die pandemiebedingten Einschränkungen zumindest teilweise auszugleichen. Weitere Informationen zum Förderprogramm des Landes Niedersachsen finden Sie auf der Seite des Jugendhilfeportals, die offizielle Pressemitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 24. April 2022 finden Sie hier.

Woman4Youth: Unterstützung für Mädchen und junge Frauen

Fast jede vierte Frau zwischen 16 und 35 Jahren leidet unter den Folgen der Pandemie – stärker als die männlichen Gleichaltrigen. Laut dem Deutschen Jugendinstitut berichten 35 Prozent der Mädchen zwischen 16 und 19 Jahren von depressiven Symptomen, bei den Jungen sind es 15 Prozent. Die Kampagne Woman4Youth unterstützt nun die Frauen, die aufgrund der Corona-Pandemie ihren gesellschaftlichen Anschluss oder berufliche Perspektiven verloren haben. Einen ausführlichen Artikel finden Sie hier.

Deutsches Kinderhilfswerk: Förderfonds

Besonders durch die durch COVID-19 geschaffenen Bedingungen ist deutlich geworden, dass die Kinder- und Jugendhilfe nicht vergessen werden darf – dies aber durchaus wird. In Pandemiezeiten sind Projekte, die den jungen Menschen zugutekommen besonders relevant. Noch bis zum 31.03.2022 können Sie deshalb hier einen Förderantrag beim Deutschen Kinderhilfswerk stellen und eine Förderung für Ihr Projekt erhalten.

Förderangebot: Leseclubs und media.labs „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“

Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung können bundesweit alle Einrichtungen, die Zugang zu benachteiligten Kindern und Jugendlichen haben einen Leseclub (6-12 Jahre) oder ein media.lab (12-18 Jahre) gründen. Gemeinsam mit einem zweiten Bündnispartner (bspw. einer Schule) kann sich hier www.leseclubs.de auf eine Förderung beworben werden. Die Antragfrist endet am 31.08.2022. Ziel ist eine langfristige, unterschwellige Leseförderung – die Förderung besteht dementsprechend z.B. aus einer umfangreichen Medienausstattung oder auch einer Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Mitarbeitende. Weitere Informationen können Sie bei Frau Immel erfragen gabriele.immel(at)stiftunglesen(.)de.

Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022

Das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ des BMFSFJ stellt 2 Mrd. Euro zum „Abbau von Lernrückständen“ (1 Mrd. Euro) und zur „Förderung frühkindlicher Bildung, für Freizeit-, Ferien- und Sportaktivitäten“ sowie für die „Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Alltag und in der Schule“ (1 Mrd. Euro) bereit. Der Bund stellt den Ländern dabei unter anderem 70 Millionen Euro zur Verfügung, um zusätzliche Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe umzusetzen. Hier finden Sie eine Zusammenfassung des Aktionsprogramms vom BMFSFJ.

Das Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe hat eine Übersicht zu Informationen zum Aktionsprogramm sowie zu den Umsetzungsmaßnahmen veröffentlicht. Außerdem werden hier weitere Informationen und Stellungnahmen, auch hinsichtlich der Umsetzung in den einzelnen Bundesländern, gesammelt.

Auch der Paritätische hat geplante Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsprogramms sortiert nach Bundesländern in verschiedenen Übersichten zusammengefasst: 

  • Zum Aufholprogramm insgesamt: hier
  • Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe stärken: hier
  • Kinder und Jugendliche mit Freiwilligendienstleistenden und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen unterstützen und fördern: hier

Im Folgenden haben wir weitere Inhalte, die sich auf das Aktionsprogramm beziehen, für Sie gesammelt:

  • Jugendberatung zum Zukunftsfonds
    Damit junge Menschen wieder aktiv werden, sich engagieren und eigene Projekte auf die Beine stellen, startet im November 2021 die Jugendberatung zum Zukunftsfonds. (…) Auch Jugendliche und junge Erwachsenen [16-26 J.] können Projektmittel für junges Engagement und Demokratieprojekte aus dem Zukunftsfonds beantragen. Die DKJS berät junge Menschen rund um die Antragstellung und begleitet Jugendgruppen, die eigene Projekte umsetzen. Geplant ist außerdem eine Jugendaktionstour durch die Bundesländer und ein großer Abschluss-Aktionstag, bei dem sich die jungen Engagierten vernetzen und Erfahrungen austauschen können. (...) Beispiele für förderfähige Jugendprojekte sind z. B. die Organisation eines Musik- oder Filmfestivals von und für junge Menschen, die Einrichtung einer Fahrradwerkstatt im Jugendclub oder die Planung eines Skateparks. “ Weitere Informationen zur Jugendberatung der DKJS finden sich hier (letzter Zugriff am 08.12.2021).
     
  • Aufholpaket Kulturelle Bildung

    „Mit Musik, Kunst, Theater, Literatur, Medien, Spielkultur, Zirkus und Tanz für Kinder und Jugendliche Freizeit und Ferien gestalten! Gemeinsam mit ihren Mitgliedern fördert die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) Projekte, die Gemeinschaftserlebnisse ermöglichen, Freude bringen und kulturelle Teilhabe und Engagement unterstützen. Diese Förderung wird durch das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ der Bundesregierung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes ermöglicht." Hier geht es zu Hinweisen zu den Förderbedingungen und zum Antragsverfahren.
     

  • Kinder- und Jugendferienfreizeiten
    „In allen Ferien vom Sommer 2021 bis zum Jahresende 2022 können die Jugendherbergen dank einer Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ bundesweit einmalig günstige Angebote für Ferienlager und -camps sowie betreute Kinder- und Jugendfreizeiten anbieten. Jede/r kann teilnehmen, unabhängig vom Wohn- und Programmort! Es gibt ausdrücklich keine regionalen Einschränkungen bei der Anmeldung zu diesen Aktivitäten. Neben dem „passenden“ Alter gibt es nur eine Voraussetzung: „Members only“ – zur Teilnahme an den Programmen ist eine gültige DJH-Mitgliedschaft erforderlich. [Auf der entsprechenden Seite des Deutschen Jugendherbergswerkes] finden Sie alle aktuell buchbaren Angebote, sortiert nach Themenwelten und dann in alphabetischer Reihenfolge. Wiederschauen lohnt sich: In den kommenden Wochen und Monaten werden immer wieder neue Programme eingestellt."
     

  • „Corona-Auszeit für Familien“

    Ab sofort können Familien mit kleineren Einkommen und Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben, einen einwöchigen Urlaub buchen, um sich ab Oktober in einer gemeinnützigen Familienferienstätte zu erholen. Berechtigte Familien müssen für ihren Aufenthalt im Rahmen der „Corona-Auszeit“ nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen. Die restlichen Kosten erhält die Einrichtung aus den Mitteln des Aufholpakets der Bundesregierung. Möglich sind bis zu sieben Tage bis Ende 2021 und weitere bis zu sieben Tage im Jahr 2022. Insgesamt stehen für die „Corona-Auszeit für Familien“ 50 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere Informationen sowie eine Deutschlandkarte mit einem Überblick über alle Einrichtungen, die ab Oktober Plätze anbieten, finden Sie hier. Familien können sich dort laut Angaben des BMFSFJ auch über Besonderheiten der Einrichtungen wie zum Beispiel Barrierefreiheit informieren und direkt ihre Buchungsanfrage starten. Die angeschriebene Einrichtung nimmt dann mit der Familie Kontakt auf, und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungszeitraum freie Plätze vorhanden sind. Wenn die Buchung verbindlich wird, muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen. Hierfür gibt es ein eigenes Formular, das ebenfalls auf der Internetseite der Corona-Auszeit zur Verfügung steht.

    Außerdem steht Familien eine kostenlose Beratungshotline zur Verfügung. Diese ist an sechs Tagen in der Woche unter der Nummer 0800 866 11 59 erreichbar.

    Mit dem aktuellen Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung erhalten Interessierte Orientierung, ob die vergünstigten Preise auch für sie gelten. Berechnungsgrundlage sind die Sozialhilfe-Regelsätze, die seit dem 1. Januar 2021 gültig sind, woraus sich eine Einkommensgrenze für Familien ergibt. Unterschreitet eine Familie die Einkommensgrenze, so ist sie zu einem vergünstigten Urlaub berechtigt. Den Einkommensrechner finden Sie hier. Ein detaillierter Online-Check zur Prüfung der Berechtigung wird demnächst auf der Website des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung stehen (Stand: 23. September 2021). 
     

  • Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt: ZukunftsMUT
    Das Programm „ZukunftsMUT“ der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt fördert mit den Mitteln des Aufholpakets unter anderem Projekte für junge Menschen in strukturschwachen und ländlichen Räumen sowie innovative Bildungs-, Gesundheits-, Lern- und Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Hier finden Sie mehr Informationen (die Bewerbungsphase endete zum 30.09.2021).
     

  • Wie sollen die Schülerinnen und Schüler nach den Sommerferien 2021 unterstützt werden?
    Parvin Sadigh und Linda Tutmann (Zeit-Online) gehen in ihrem Artikel "Kultusministerkonferenz. Die Angst vor dem Herbst" im letzten Paragraphen auch auf die Umsetzung der Aufholprogramme in den einzelnen Bundesländern ein (28.07.2021).
     

  • Folgen, Auswirkungen und Nebenwirkungen der Pandemie in der ambulanten, teilstationären und stationären Erziehungshilfe

    Die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. hat in Kooperation mit dem Evangelischen Fachverband für Erzieherische Hilfen RWL eine Handreichung veröffentlicht (Stand: Juli 2021):

    „Die (…) Handreichung ist als Ideensammlung, Anregung, Reflexionsinstrument und auch als Begründungshilfe bei der Beantragung von Mitteln, beispielsweise im Rahmen des Aktionsplanes „Aufholen nach Corona“, zu verstehen. (…) Die einzelnen Punkte der Handreichung wurden sprachlich an den Aktionsplan „Aufholen nach Corona“ angepasst, um die Zuordnung der pandemiebedingten Folgen zu den einzelnen Paketinhalten zu erleichtern“ (S. 2, Hervorhebungen durch FT).
     

  • AUF!leben - DKJS-Programm in der „Aktion Zukunft“: Im Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona" wird die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) in der „Aktion Zukunft" des BMFSFJ ein Förderprogramm umsetzen. "Mit dem Programm AUF!leben – Zukunft ist jetzt unterstützt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung bundesweit Kinder und Jugendliche dabei, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen und Alltagsstrukturen zurückzugewinnen. Dabei geht es um das Lernen und Erfahren außerhalb des Unterrichts. Junge Menschen werden in ihrer Persönlichkeitsbildung unterstützt und gestärkt. Soziales Lernen sowie die Bindungen von Kindern und Jugendlichen untereinander sollen durch zielgruppengerechte Angebote vor Ort gefördert werden. Dafür wird die DKJS einen Zukunftsfonds aufsetzen, über den Mittel von Partner:innen und lokalen Akteur:innen beantragt werden können. Förderbare Projekte können verschiedene Ansätze aufgreifen und sich an Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen richten." Hier finden Sie weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Förderbekanntmachung sowie Beispielkategorien für Förderprojekte.

    Ab dem 6. September 2021 können Fördermittel aus dem Zukunftsfonds im Rahmen des Programms AUF!leben - Zukunft ist jetzt beantragt werden, zunächst für die Förderkategorien KOMPAKT und UMSETZUNGS-PARTNER. Projekte in den weiteren Kategorien des Zukunftsfonds können ab dem 1. November 2021 beantragt werden. Die Antragsunterlagen sowie Angaben zu einer möglichen Antragsberatung finden Sie ab dem 6. September auf der Webseite www.auf-leben.org.

Der „Kultur macht stark“-Sommer

„Kultur macht stark“ hat die Antragstellung für lokale Bündnisse und den Zugang zur Förderung laut eigenen Angaben erleichtert: „Bestehende Bündnisse für Bildung können erfolgreiche Projekte in den Sommer- und Herbstmonaten erneut auflegen oder mit einem größeren Teilnehmerkreis durchzuführen. (…) Bei den meisten [Programmpartnern] ist eine Antragstellung ab sofort außerhalb der regulären Fristen möglich. Einige der beteiligten Programmpartner ermöglichen außerdem passgenaue Formate für Ferienprojekte oder stellen Musteranträge zur Verfügung. (…) Anders als bisher kann nun auch eine überregionale Einrichtung mit zwei lokalen Partnern ein Bündnis bilden. (…) Zielgruppe der Angebote sind weiterhin Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren, die wenig oder keinen Zugang zu kulturellen Bildungsangeboten haben.“ Das Programm stellt eine Liste mit den 20 Programmpartnern, die sich an der „Aktion für mehr kulturelle Bildungsangebote in den Sommerferien und darüber hinaus“ beteiligen, zur Verfügung. Diese sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Förderprogramm „Total Digital!"

Das vom Deutschen Bibliotheksverband getragene Projekt "Total Digital! – Lesen und erzählen mit digitalen Medien" richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren, denen der Zugang zu Bildung und zu Medien erschwert ist. Im Rahmen der geförderten Aktionen sollen sie Geschichten kennenlernen und dazu angeregt werden, sich mit digitalen Medien kreativ auszudrücken. Zentral ist, dass die Teilnehmenden selbst kreativ arbeiten und die Vorhaben aktiv mitgestalten und umsetzen. Außerschulische Aktionen bilden dabei die Brücke von alltäglicher Mediennutzung zur Leseförderung und greifen die Interessen der Zielgruppe auf. Die Projekte werden vollfinanziert. Nicht finanziert werden Projekte, die bereits begonnen haben oder denen andere Fördermittel zu Verfügung stehen. Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2021. Weitere Informationen zur Förderung und Bewerbung finden Sie hier.

Initiative „Freischwimmen21 nach Corona"

„Aufbruch, Bewegung, Begeisterung – Die Initiative Freischwimmen21 schafft Perspektive und weitet den Horizont von Kindern und Jugendlichen ab Sommer 2021. Lokal Engagierte der Zivilgesellschaft schließen sich bundesweit zu einem Aktionsbündnis zusammen und laden zum Mitmachen bei ihren Aktionen ein. Das Anliegen der Initiative Freischwimmen21 ist es, zivilgesellschaftliches Engagement zugunsten von Kindern und Jugendlichen wiederzubeleben, die in der Zeit der Pandemie starke Reaktionen auf die strengen Einschränkungen ihrer Lebenswelt entwickelt haben.“

Freischwimmen21 ist eine Initiative von Stiftungen für Bildung e.V. in Kooperation mit dem Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands und der GLS Treuhand / Zukunftsstiftung Bildung. Die Initiative steht unter der Schirmherrschaft von Anja Karliczek MdB, Bundesministerin für Bildung und Forschung. Gefördert wird die Maßnahme vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Auf der Webseite gibt es u.a. einen Aktions-Finder, bei dem die Organisationen eingeladen sind, ihre bundesweiten Aktionen einzutragen.

"Die Initiative wird flankiert vom Freischwimmen21-Fonds. Gefördert werden insbesondere Aktivitäten von Einzelpersonen, zivilgesellschaftlichen Akteur*innen und kleineren Initiativen, deren Engagement ohne diese Hilfe nicht möglich wäre. Den Freischwimmen21-Fonds füllen Engagierte, die nicht selbst aktiv sein können, wie fördernde Stiftungen und andere Unterstützer. Die Antragstellung ist niedrigschwellig, schnell und flexibel. Sie erfolgt digital durch eine Bürgerstiftung oder eine andere gemeinnützige Organisation – für eigene Aktionen oder Aktivitäten mit engagierten Einzelpersonen." Hier gelangen Sie zur Webseite. Das Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe hat zudem hier eine Zusammenfassung des Programms erstellt.

Förderprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ der Stiftung Lesen

Bundesweit können sich alle Einrichtungen, die Zugang zu benachteiligten Kindern und Jugendlichen haben, im Rahmen des Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse
für Bildung“ jederzeit bei der Stiftung Lesen um die Gründung eines Leseclubs (für Kinder von 6-12 Jahren) oder media.labs (für ältere Kinder und Jugendlichezwischen
12 und 18 Jahren) bewerben. Es gibt keine Bewerbungsfrist. Ziel ist es benachteiligten Kindern und Jugendlichen langfristige, regelmäßige und niedrigschwellige Leseförderung
in der Freizeit oder als Schul-AG zu ermöglichen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Hilfen des BMFSFJ für soziale Einrichtungen

Viele soziale Einrichtungen, u.a. für Kinder und Jugendliche, haben durch die Covid-19-Pandemie Umsatzeinbußen. Durch verschiedene Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung bzw. des BMFSFJ soll ihre Existenz gesichert werden.
Diese Seite gibt einen Überblick:

 

Ansätze zur Unterstützung digitaler Ausstattung in Familien und Jugendhilfeeinrichtungen

Auf Bundesebene:

Mit dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Sofortausstattungsprogramm“) sollen u.a. Schüler*innen unterstützt werden, die zu Hause über kein mobiles Endgerät verfügen:

Bund und Länder haben dazu eine Verwaltungsvereinbarung getroffen:

 

Auf Bundes- und Länderebene:

Der Paritätische Gesamtverband hat zahlreiche Förderprogramme zur Digitalisierung zusammengetragen. Hier finden Sie sowohl bundesweite als auch bundeslandspezifische (u.a. Bayern, Hamburg, Sachsen, Schleswig-Holstein) Programme zur Unterstützung der digitalen Ausstattung:

 

Auf Landes- und Kommunalebene:

Von Ländern und Kommunen gibt es weitergehende Förderprogramme und Vorgehensweisen bei der Erstattung von Kosten für die digitale Ausstattung. Wir werden die Liste sukzessive erweitern. Bitte helfen auch Sie uns, diese zu ergänzen, indem Sie uns einen entsprechenden Hinweis mit einem Link schicken.

  • In Rheinland-Pfalz fördert das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz die Anschaffung von digitaler Ausstattung zur Unterstützung von kontaktlosen Beratungs-, Schulungs- und Begegnungsangeboten in der Corona-Krise mit bis zu 1000 €. Hier finden Sie die Förderkriterien sowie den dazugehörigen Antrag.

Kampagnen und Förderprogramme von Vereinen, öffentlichen Trägern oder Stiftungen

  • Der AWO Bezirksverband Mittelrhein e.V. hat ebenfalls eine Kampagne gestartet („Schulcomputer für alle“), um auf das Thema der angemessenen technischen Ausstattung aufmerksam zu machen. Der Verein bietet Informationen sowie einen Musterantrag zu Kostenübernahme für Familien mit geringem Einkommen.
     
  • Das Deutsche Kinderhilfswerk hat ein Nothilfe Paket zur Förderung des digitalen Unterrichtes in Flüchtlingsunterkünften aufgelegt https://www.dkhw.de/foerderung/corona-nothilfe-pakete/
     
  • Der Tacheles e.V. Wuppertal startete die Kampagne "Schulcomputer sofort". Auf der Homepage des Vereins wird zusammengefasst, welche Personengruppen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Schulcomputer haben. Zudem werden Musteranträge und gerichtliche Hintergründe bereitgestellt.

Möglichkeiten der Kostenübernahme technischer Ausstattung für stationär untergebrachte Kinder und Jugendliche

Das DIJuF hat auf seiner Seite zu Fragen und Antworten zur Corona-Krise im Bereich „Hilfe zur Erziehung - Stationär“ die Frage beantwortet, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme es für technische Ausstattung für stationär untergebrachte Kinder und Jugendliche gibt. Sie beziehen sich dabei auf § 39 Abs. 3 SGB VIII. Die komplette Antwort finden Sie hier.