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Bisherige Fragen ansehen
* Gut zu wissen
„Der Kinderbonus in Höhe von 300 EUR wird ja auch den Pflegeeltern zugestanden. Wir haben Kinder in sogenannten Bereitschaftspflegefamilien nach § 33 SGB VIII, die teilweise schon seit 2 Jahren in der Familie sind. Ein Kindergeld wird an diese Pflegefamilien nicht ausgezahlt, sondern müsste eigentlich durch die unterbringenden Jugendämter vereinnahmt werden. Der Logik entsprechend sollte das Geld den Bereitschaftspflegeeltern zur Verfügung gestellt werden, da diese in der Corona-Zeit ebenfalls besonderen Belastungen ausgesetzt waren. Nunmehr haben wir die Mitteilung erhalten, dass die leiblichen Eltern den Kinderbonus erhalten und die Bereitschaftspflegeeltern leer ausgehen. Ist die Problematik bekannt?“
Hier finden Sie eine Stellungnahme des DIJuF zu der Fragestellung.
„Zu den Unternehmen, die im Sinn des § 20a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 IfSG vergleichbare Dienstleistungen anbieten, zählen auch Unternehmen, die Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX erbringen. Demnach unterliegen auch Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter der Nachweispflicht.“
Schulbegleiter:innen unterliegen also der Nachweispflicht. Zwar werden Schulen im Kontext der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht erwähnt, es wird allerdings darauf hingewiesen, dass integrative Kindertagesstätten von dieser nicht betroffen sind. Es könnte daher darauf geschlossen werden, dass an Schulen, auch wenn dort z.T. Kinder und Jugendliche mit Behinderung betreut werden, keine einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Tragen kommt. Weitere, allgemeinere Informationen bezüglich der Coronapandemie vom Bundesministerium für Gesundheit zu finden Sie hier.
„Gibt es Ideen und Erfahrungen mit Sportangeboten, die einerseits kontaktlos, andererseits aber für Jugendlichen und jungen Erwachsenen attraktiv sind?“
Die Deutsche Sportjugend hat kreative Ideen zum Wiedereinstieg in den Sport mit Kindern und Jugendlichen gesammelt. Diese finden Sie hier:
Wer erhält den Kinderbonus bei Abtretung des Kindergeldes als Kostenbeitrag an das Jugendamt z.B. bei stationärer Unterbringung nach § 19 SGB VIII? Dürfen die Jugendämter den Kinderbonus einbehalten, wenn das Kindergeld direkt von der Familienkasse an das Jugendamt überwiesen wird?
Hier finden Sie eine Stellungnahme des DIJuF, die diese Fragen beantwortet
Gibt es eine Handreichung mit Hygienevorschriften für offene Einrichtungen wie die MGH's und andere Familieninstitutionen?
Erste Beispiele finden Sie hier.
Gibt es Initiativen, Schulen, Verbände, die für Schüler ohne technische Ausstattung zu Hause gebrauchte oder ausrangierte Laptops und/oder Drucker zur Verfügung stellen können?
Hier haben wir für Sie Ansätze zur Unterstützung der digitalen Ausstattung (v.a. technische Hardware) zusammengestellt. Die Zusammenstellung wird nach und nach weiter befüllt.
Gibt es gute Ideen für Großstädte wie zeitnah und unkompliziert die Mittagessensregelungen umgesetzt werden können (BUT)?
Hier ein Beispiel aus Primasens:
Die städt. Kitas verzichten aktuell für die Monate März/April auf die Mittagessenpauschale. Andere Träger (kirchliche und soziale) haben sich dieser Entscheidung angepasst.
Für Schüler/innen, die über einen durch die Schule festgelegten Caterer zuhause mit Mittagsverpflegung versorgt werden können, übernimmt das Jobcenter bei Anspruchsberechtigten die Verpflegungskosten abzgl. der Lieferpauschalen.
Gibt es Empfehlungen mit welchen Messenger-Dienste und sozialen Netzwerken man in der Jugendsozialarbeit datenrechtskonform arbeiten kann. Welche Genehmigungen muss man sich für die Onlineberatung bei wem einholen?
Auf der Website des Deuten Roten Kreuz werden zahlreiche digitale Anwendungen für das Home-Office zusammengestellt. Dort finden Sie mögliche Programme für Video- und Telefonkonferenzen, Messenger- und Cloud-Speicher-Dienste und vieles mehr. In der Kategorie „Kurz-Nachrichten-Dienste (Instant-Messenging) kann eine Übersicht aller Applikationen als Excel-Liste heruntergeladen werden. Ebenfalls werden die Informationen geliefert, inwieweit die verschiedenen Dienste der DSGVO entsprechen.
Darüber hinaus bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage Informationen über den Umgang mit den Nutzerdaten von den Messenger-Diensten Hoccer, Signal, Skype, Telegram, Threema und Wire an.
Darüber hinaus müssten Sie sich mit den Datenschutzvorgaben Ihrer Institution bzw. weiteren relevanten Bestimmungen befassen. Das lässt sich leider
nicht eindeutig beantworten.
Wie kann die Arbeit des Jugendhilfeausschusses und damit die Zweiteilung des Jugendamts während des Lockdown gewährleistet werden? Stellenplan und Haushalt 2020 sind nicht verabschiedet, also auch nicht genehmigt. Gibt's Ausnahmeregelungen bzgl. Einstellung von Personal? Wird die Fachpolitik in der Kinder- und Jugendhilfe ausgebremst?
Zu diesen Fragen möchten wir Sie auf die FAQs des DIJuF verweisen. Hier wurden aktuell zwei neue Antworten zu diesem Fragebereich eingestellt. Sie finden diese hier:
https://www.dijuf.de/coronavirus-faq.html#orgaFAQ1
Einrichtungen müssen damit rechnen, auch Kinder zu betreuen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Wohin kann man sich wenden, um FFP2 Masken und anderes Material zum Schutz zu bestellen?
Hier die Hygienemaßnahmen für nicht-medizinische Einsatzkräfte des Robert Koch-Instituts
Beispiele zur Bestellung / Versorgung mit Masken und anderem Schutzmaterial nehmen wir gerne auf. Beispiele erwünscht.
Was passiert mit online gestützter Lernförderung (BUT)?
Hier ein Beispiel aus Pirmasens:
Das Jobcenter übernimmt auch während der Corona-Einschränkungen die Kosten für Lernförderung bei Anspruchsberechtigten, sofern die Lernförderung digital geleistet werden kann. Dies ist in nahezu allen bewilligten Fällen gewährleistet.
Wer bietet individuelle Lernangebote über digitale Plattformen an?
Dieses Thema greift der zweite Newsletter auf. Hinweise finden Sie außerdem unter "Alltagsleben neu gestalten" und "Kindertagesbetreuung" bei Praxisbeispielen sowie Tools & Werkzeuge
* Kinderschutz
Ist ein Freier Jugendhilfeträger, mit dem eine Inobhutnahme-Vereinbarung besteht, verpflichtet auch Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen, bei denen eine Corona-Infektion bestehen könnte? Wie ist damit umzugehen, wenn Träger und/oder Bereitschaftspflegefamilien sich weigern, nicht-getestete Kinder/Jugendliche in Obhut zu nehmen?
Grundsätzlich muss auch bei einer möglichen Corona-Infektion der Kinderschutz beachtet und umgesetzt werden. Hier einige argumentative Hinweise, wie auch bei Verdachtsfällen und Infektionen Inobhutnahmen und Aufnahmen in stationäre Einrichtungen erfolgen können:
Das Bundesministerium für Gesundheit informiert hier, bei welcher Ausgangslage ein Test auf das Coronavirus durchgeführt wird (lediglich bei grippeähnlichen Symptomen UND Aufenthalt in den letzten 14 Tagen in einer Region mit Coronavirus-Fällen ODER Kontakt zu einem bestätigten Coronavirus-Fall in den letzten 14 Tagen).
Darüber hinaus stellen die Bundesländer Eckpunkte zum Umgang mit Corona-Infektionen in (teil-)stationären Hilfen zur Verfügung. Hier ein Beispiel aus Baden-Württemberg wie Einrichtungen verfahren sollen, wenn Corona-Erkrankungen vorliegen.
Das DIJuF beantwortet hier, was bei einer Aufnahme von infizierten Kindern zu beachten ist.
Auf dieser Seite finden Sie eine Orientierung, wie Einrichtungen im Falle einer Quarantäne handeln können.
Wie gestalten Vormünder ihren monatlichen Besuchskontakt, der per Gesetz vorgeschrieben ist ? Wir stehen noch einmal in einer anderen Beziehung zu den Kindern/Jugendlichen als der Pflegekinderdienst/ die Jugendhilfe.
Der Umgang mit Kontakten ist regional bzw. landesweit unterschiedlich geregelt. Auf unserer Website finden Sie Erfahrungsberichte und Hinweise, auch zum Punkt Kontaktgestaltung (siehe die Punkte 1-5). Auch in der Vormundschaft soll der Kontakt durch Anwesenheit in der natürlichen Umgebung des jungen Menschen minimiert werden, wenn er nicht ohnehin bereits untersagt ist. Kontakt kann und wird gerade vielerorts per Telefon oder Videokonferenzen geschaffen.
Im persönlichen Kontakt gelten die Hygienevorschriften des Robert Koch Institutes (Link)
Ist es sinnvoll, dass Mitarbeiter und/oder Jugendliche in einer Inobhutnahmegruppe Stoffmasken tragen?
Das Tragen von Stoffmasken wird, Stand 17.4.2020, von der Bundesregierung im öffentlichen Leben empfohlen, wenn ein Sicherheitsabstand von min. 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Jedes Bundesland kann hierzu eigene Empfehlungen erlassen, die es zu beachten gilt.
Mit dem Mund-Nasen-Schutz wird nach derzeitiger Expert*innenmeinung die Infektionsgefahr für andere Menschen verringert. Denn es werden weniger Tröpfchen beim Sprechen, Niesen oder Husten übertragen. Sie schützen den Träger/die Trägerin jedoch nicht selbst vor einer Ansteckung und sind nur dann sinnvoll, wenn bestimmte Hinweise beachtet werden, die hier für Sie zusammengestellt sind.
Anleitungen für das Nähen der Masken sind z. B. unter maskmaker.de zu finden. Dort können Organisationen einfach kostenlos ihren Bedarf an Masken melden und Personen, die Zeit haben, solche zu nähen, können diese dann erstellen und verschicken. Das Projekt ist im Zuge des Hackathon der Bundesregierung entstanden. Des Weiteren sind bei Youtube zahlreiche Video Tutorials zum Nähen von Stoffmasken eingestellt.
Weitere Informationen über „Was Sie über Schutzmasken wissen müssen“ hat die Tagesschau hier für Sie zusammengestellt.
* Teilstationäre Hilfen
* Stationäre Hilfen
Zwei Geschwisterkinder, die in einer stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung leben, haben regelmäßig Begleiteten Umgang mit ihren Eltern und weiteren Geschwisterkindern. Angesichts des erneuten Lockdowns will die Einrichtungsleitung die Zahl der Kontakte sowie den Umgang auf die Eltern begrenzen. Wie sind die Rechte der Eltern und Kinder in diesem Zusammenhang zu bewerten?
Die Seite des BMJV sagt nicht ausdrücklich etwas zum Umgangsrecht zwischen Geschwistern (BMJV | Sorge- und Umgangsrecht). Je nach Umständen im Einzelfall wäre aber auch der Umgang mit Geschwistern zum absoluten Kontaktminimum zu zählen, zumal das Ansteckungsrisiko nur begrenzt erhöht wird, da die Geschwister und Eltern ein Haushalt sind.
Zur Gestaltung von Begleitetem Umgang angesichts der aktuellen Kontaktbegrenzungen und Hygienebestimmungen ist bei Forum Transfer folgendes Praxisbeispiel des Kinderschutzbundes Rosenheim eingegangen:
„Den Begleiteten Umgang führen wir nach wie vor durch - mit Abstand, unter Einhaltung der Hygieneregelungen (Maske, Hände und Inventar desinfizieren, nach Möglichkeit eigene Spielsachen mitbringen) und Reduzierung der Anzahl gleichzeitig anwesenden Personen. Soweit als möglich finden die Treffen im Freien statt. Wo aufgrund der besonderen Situation kein direkter Kontakt möglich ist (z.B. Hochrisikogruppen in der Familie/Pflegefamilie), versuchen wir alternative Möglichkeiten zu finden: (begleitete) Telefonate, Videochats, Videobotschaften oder postalisch.
Auch unser Besuchscafé ist weiter geöffnet. Es dient zur niederschwelligen Kontaktunterstützung von Kindern zu ihren getrennt lebenden Elternteilen, wobei die Treffen/Übergaben in unseren Räumen stattfinden. Im Gegensatz zum begleiteten Umgang ist es keine Jugendhilfemaßnahme, die Eltern müssen sich lediglich zur Terminvereinbarung bei uns anmelden. Auch hier kam es zu einer Reduzierung der Anzahl gleichzeitig anwesender Personen, doch das Besuchscafé wird ohne Pause jeden Samstag abwechselnd an unseren Standorten in Rosenheim und Wasserburg angeboten – und rege genutzt.“
Gibt es schon gute Ideen, wie in Zeiten der Corona-Krise in stationären Einrichtungen Vorstellungsgespräche bzw. Vorstellungssituationen gestaltet werden können?
Dürfen Aufnahmegruppen Kindern und Jugendlichen Termine bei Therapeuten und den Besuch von Tagesgruppen untersagen? Wie kann eine Kommunikation zwischen dem Jugendamt und den Trägern erfolgen?
Diese Frage hat sich auf einen konkreten Fall bezogen. Wir haben auf dieser Basis eine erste Zusammenstellung gemacht, welche Fragen und Aspekte in der Abwägung berücksichtigt werden sollten. Für die weitere Diskussion stellen wir Ihnen das Arbeitsergebnis hier zur Verfügung.
Darf die stationäre Wohngruppe von mehr als einem Betreuer in der Öffentlichkeit begleitet werden?
Auf diese Frage kann keine bundesweit einheitliche Antwort gegeben, da die jeweiligen Länderregelungen beachtet werden müssen.
Niedersachsen regelt dies bspw. wie folgt: In der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 22. Mai 2020 ist festgelegt, dass Zusammenkünfte von mehreren Personen zu beruflichen Zwecken zulässig sind (s. § 10, Abs. 1). „Soweit möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen einzuhalten.“ (§ 10, Abs. 1)
Bei Neuaufnahmen sind oftmals viele Hintergründe unklar. Was gibt es diesbezüglich zu beachten?
Informationen zu Neuaufnahmen unter Coronabedingungen finden Sie hier.
* Kindertagesbetreuung
Wie passen die Regelungen der Kita-Notbetreuung zu den Kontaktbeschränkungen im Privaten? (Viele Kinder sollen gemeinsam in der Kita betreut werden, während im privaten kaum Kontakte erlaubt sind)
In dem Papier „Konsequenzen für die Arbeitsorganisation“ finden Sie Anregungen, wie man unter arbeitsorganisatorischen Blickwinkeln die Kontakte innerhalb einer Kita auf ein Minimum reduzieren kann.
In dem Papier „Konsequenzen zur räumlichen Organisation“ werden erste Hinweise dargestellt, wie die Räume im Rahmen der kontinuierlichen Erweiterung der Notbetreuung genutzt und gestaltet werden können, damit ebenfalls die Kontakte auf ein Minimum beschränkt werden.
Inwiefern kann und muss nachgeprüft werden, ob Kinder, die z. B. in beengten Wohnverhältnissen leben, einen Anspruch auf eine Kita Notbetreuung haben? Gibt es hierzu Richtlinien und wie sollen diese nachgeprüft werden?
Informationen zu Regelungen der (erweiterten) Notbetreuung in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier. Ist eine Notbetreuung aufgrund des Kinderschutzes angezeigt, kann eine Bescheinigung vom Jugendamt an die betreuende Einrichtung übermittelt werden (s. hierzu https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2020/2020-04-23_Notbetreuung_aktualisierte_Regelungen.pdf, S. 3).
In einer Kita besteht mehr Bedarf an Notbetreuungsplätzen, als zur Verfügung stehen. Nach welchen Kriterien soll ausgewählt werden, welche Kinder und Familien die Notbetreuungsplätze erhalten?
Forum Transfer arbeitet derzeit an einem Papier, das u.a. diese Problematik aufgreift. Dieses können Sie zukünftig hier einsehen. Eine perspektivische Überlegung hierzu ist, dass Kinder stunden-/tageweise in die Kita kommen und so die Not-Betreuungsplätze auf mehrere Kinder aufgeteilt werden können.
Fragen zur Kindertagespflege (Finanzierung, Ausfallzeiten etc.)
Hier finden Sie die Antwort des DIJuF.
* Jugendsozialarbeit
Wie geht es bei der Jugendberufshilfe mit Bewerbungsverfahren weiter?
Hier ein Tipp aus der Praxis:
Angenommen, ein junger Mensch möchte Bewerbungen schreiben. Da er keinen Laptop/kein Internet hat und Unterstützung braucht, möchte er das in der Einrichtung am PC mit Ihrer Unterstützung tun.
Möglichkeit: einen Laptop nehmen, zusätzlich einen Monitor, Tastatur und Maus anschließen. So einstellen, dass Laptop und Monitor das gleiche Bild anzeigen ("Ansicht duplizieren") und über beide Tastaturen steuerbar sind. Wenn die Kabel lang genug sind, kann so der Abstand gewährleistet werden und der junge Mensch und Sie, die Betreuungsperson, können am gleichen Dokument arbeiten oder z.B. gemeinsam im Web surfen.
Weitere Anregungen willkommen
* Schulsozialarbeit
* Schulbegleitung/Integrationshilfen
* Migration & Integration
Ein Hort betreut Kinder, die derzeit keinen Zutritt zur Notbetreuung haben (zum Beispiel aus einer Flüchtlingsunterkunft). Die Kinder sind leider online abgeschnitten, erledigen keine Hausaufgaben - die Lehrer*innen können auch keine Arbeitsblätter übermitteln - und es entsteht unweigerlich ein großes Bildungsdefizit. Die Mitarbeiter*innen des Horts wären bereit, die Kinder regelmäßig zu besuchen und ein bisschen Schule zu machen (im Freien mit Mundschutz). Ist das mit dem Gesetz vereinbar?
Hier finden Sie die Antwort des DIJuF.