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Anforderungen an Rahmenbedingungen

Fortführung der Finanzierung bzw. Förderung

Die Finanzierung und Trägerschaft der Schulsozialarbeit ist in den Bundesländern sowie in den Jugendamtsbezirken unterschiedlich geregelt, wie eine Studie des Deutschen Jugendinstituts (dji) aus dem Jahr 2017 zeigt. Derzeit liegen keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, wie die schulischen Träger sowie die Träger der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe mit dem Schulausfall in der Bundesrepublik umgegangen sind. Es gibt Hinweise darauf, dass die Finanzierung bzw. Förderung der Schulsozialarbeit trotz der Schulschließungen fortlief (bspw. in Baden-Württemberg). Die auf dieser Homepage gesammelten Praxisbeispiele und eingegangenen Erfahrungsberichte von Schulsozialarbeiter*innen weisen darauf hin, dass die Schulsozialarbeit wertvolle Beiträge zur Verbesserung der Situation von Schüler*innen zu Hause geleistet haben.

Technische Ausstattung

Schulsozialarbeit ist eine aufsuchende und dezentrale Leistung der Kinder- und Jugendhilfe. Darum waren Schulsozialarbeiter*innen auch bisher auf eine hinreichende technische Ausstattung angewiesen, z.B. Diensttelefone oder Möglichkeiten zur digitalen Dokumentation. In der derzeitigen Situation ist sowohl das in Kontakt bleiben mit Schüler*innen und ihren Eltern sowie den Lehrkräften als auch das Arbeiten im Team von besonderer Bedeutung. Hierzu braucht es eine technische Ausstattung, die sowohl Datenschutz konform ist als auch die unterschiedlichen digitalen Kommunikationswege (Text, Sprache, Video) ermöglicht.

Notbetreuung durch die Schulsozialarbeit?

Im schulischen Normalbetrieb übernimmt die Schulsozialarbeit in der Regel keine Betreuung von Schüler*innen in Vertretung von Lehrkräften (u.a. in Nordrhein-Westfalen). Mit Blick auf die anstehenden Schulöffnungen wird von manchen Praktiker*innen gegenwärtig diskutiert, welche Rolle die Schulsozialarbeit im neuen Schulalltag übernehmen kann, unter anderem die Beteiligung an der Notbetreuung von Schüler*innen. Neben einer Entlastung für die Lehrkräfte könnte hier ein Raum für sozialpädagogisches Arbeiten geschaffen und genutzt werden. Wichtig erscheint uns bei solchen Vorhaben, dass die Betreuung temporär begrenzt ist und der Auftrag eindeutig und transparent geregelt ist.

Provisorische Kontakträume

Soziale Arbeit ist Beziehungsarbeit, die auf Begegnung von Angesicht zu Angesicht basiert. Aufgrund von Kontaktverboten zum Infektionsschutz, ist dies derzeit nur äußerst eingeschränkt zwischen Sozialarbeiter*innen und Klient*innen möglich. Um dennoch vertrauensvoll miteinander ins Gespräch zu kommen, braucht es provisorische Kontakträume, die den Richtlinien des Infektionsschutzes entsprechend genutzt werden können, in denen die jungen Menschen Gelegenheit haben, ihre Anliegen zu schildern. Diese Räume können sowohl in Einrichtungen mit ausreichend Platz sowie im Freien sein, solange sie einen vertrauensvollen Austausch unter Wahrung der vorgegebenen Schutzmaßnahmen ermöglichen.