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Kindertagesbetreuung

Das Coronavirus (COVID-19) hat seit dem 16. März 2020 landesweit zu Betretungsverboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geführt. Nur wer in systemrelevanten Berufen arbeitet, hatte Langezeit einen Anspruch auf eine reguläre Notbetreuung. Bund und Länder haben am 6. Mai 2020 beschlossen, dass spätestens ab dem 11. Mai alle Bundesländer eine flexible und stufenweise Erweiterung der Notbetreuung einführen. Dabei wird sichergestellt, dass bis zu den Sommerferien auch jedes Vorschulkind noch einmal die Kita besuchen kann. Die Einzelheiten zum Übergang der Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb regeln aber weiterhin die Länder selbst.

Nicht zuletzt durch den Beschluss der stufenweisen Erweiterung der Notbetreuung sind insbesondere die Träger von Kindertageseinrichtungen sowie die Einrichtungsleitungen und Fachkräfte jetzt noch mehr gefordert, neue Konzepte zu entwickeln. Einerseits muss sich verstärkt damit auseinandergesetzt werden, wie der Betrieb von Kindertageseinrichtungen für die Zeit des eingeschränkten Regelbetriebs organisiert werden kann. Andererseits bleibt nach wie vor das oberste Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.

Trotz der zunehmenden Erweiterung der Notbetreuung stehen viele Eltern immer noch u. a. verstärkt vor der Herausforderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Und auch vielen Kindern fehlt weiterhin eine klare Alltagsstruktur, wichtige Routinen und Gewohnheiten, die sie aus der Kinderbetreuung kennen. Auch hier gilt es die Bedürfnisse der Kinder und Eltern verstärkt in den Blick zunehmen und Sie mit verschiedenen Angeboten weiterhin bestmöglich zu unterstützen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Best-Practice-Beispiele und Tipps für die Praxis, Infos zu rechtlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Bundesländer sowie verschiedene Anregungen und Hinweise für den behutsamen Wiedereinstieg in einen eingeschränkten Regelbetrieb.