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Förderhinweise

  • Ministerin Giffey gibt Startschuss für „100-Millionen-Euro-Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“
    Der Bundestag hat die Bereitstellung der Mittel von 100 Millionen Euro zugunsten gemeinnütziger Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des 2. Nachtragshaushaltes am 2. Juli 2020 beschlossen.
    Die dazugehörige Pressemitteilung finden Sie hier.

    Weitere Informationen (auch zur Antragstellung): https://www.bmfsfj.de/sonderprogramm
    Das Sonderprogramm ergänzt die Hilfen für gemeinnützige Organisationen im Bereich des BMFSFJ. Daneben können gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen über ein KfW-Förderprogramm Unterstützung als Darlehen erhalten sowie Zuschüsse im Rahmen der Überbrückungshilfen beantragen.

     
  • Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten des Deutschen Kinderhilfswerks für Projektträger der Kinder- und Jugendarbeit in Zeiten der Corona-Pandemie
    Das Deutsches Kinderhilfswerk fördert digitale Kinder- und Jugendprojekte und stellt sein Förderprogramm somit für diesen Bereich um. Anträge können nun laufend eingereicht und flexibel bewilligt werden. Besonders berücksichtigt werden kreative und tragfähige Ansätze, die für die Kinder- und Jugendarbeit im digitalen Raum aktuell entwickelt und erprobt werden.
    Durch die Antragsbewilligung kann eine Regelförderung von bis zu 5.000 Euro ermöglicht werden. In Ausnahmefällen können Projekte mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden.
    Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes sind zu finden unter www.dkhw.de/foerderfonds.
     

 

Die Inhalte zum Handlungsfeld Kinder- und Jugendarbeit entstehen in Kooperation mit dem Forschungsverbund DJI/TU Dortmund