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Umgang mit Unsicherheiten

Im Folgenden führen wir verschiedene Vorschläge zum Umgang mit Unsicherheiten auf. Darunter finden Sie allgemeine Tipps für eine Grundhaltung, Verweise auf Informationsmaterial verschiedener Institutionen sowie Ideen zum Umgang mit adressat*innen-, team- und individuell bezogenen Herausforderungen während der Pandemie.

Grundhaltung

Es bedarf einer Grundhaltung bzgl. der Bedeutung der Kinder- und Jugendhilfe in dieser Ausnahmesituation, die für anstehende Entscheidungen und Abwägungsprozesse im Zuge der Pandemieplanung Orientierung gibt. Mit Blick auf die aktuell krisenhaften Situationen vieler und zunehmend mehr Familien lässt sich diese wie folgt zusammenfassen: Es gilt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, den Familien zur Seite zu stehen. Auch wenn alternative Beratungsformen ausgebaut werden – Beratung am Telefon, per Skype, per Whats-App etc. -, so können diese persönliche Kontakte – bspw. im Rahmen ambulanter Hilfen – wohl ergänzen, nicht aber ersetzen.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) hat es in einem Zwischenruf („Wenn Kümmerer*innen selbst Hilfe brauchen... Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Kinder- und Jugendhilfe“) folgendermaßen auf den Punkt gebracht:

„Die individuelle Begleitung und Unterstützung von belasteten Familien ist aus fachlicher Sicht gerade in der aktuellen Krisensituation des Wegbrechens einer sozialen Infrastruktur, drohender oder bereits erfahrener Arbeitsplatzverluste, konkreter wie diffuser Ängste um Gesundheit und wirtschaftliche Existenz erforderlich. (…) Erst recht muss klar sein, dass persönliche Begegnungen in der Sozialen Arbeit nicht ersetzbar sind und diese sich in ihrer Grundanlage des individuellen direkten Kontaktes durch die nun ausgeweiteten Kommunikationsformen nicht grundlegend verändern können, sondern lediglich temporär methodisch erweitert werden.“ (www.jugendhilfeportal.de (Abruf 23.04.2020))

Und das Deutsche Institut für Menschenrechte  betont die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie an den Menschenrechten auszurichten: „Die Menschenrechte verlangen, dass staatliche Maßnahmen in Krisensituationen nicht diskriminieren. Der Diskriminierungsschutz ist nicht ausgesetzt“, erklärt Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des Instituts. Alle Maßnahmen müssten Menschen in verletzlichen Lebenslagen besonders in den Blick nehmen wie beispielsweise ältere Menschen, Kinder und Jugendliche, obdachlose und wohnungslose Menschen, Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete sowie Menschen in beengten Wohnverhältnissen. (www.institut-fuer-menschenrechte.de (Abruf 23.04.2020))

Ganz aktuell hat das Bundesfamilienministerium hierzu seine Auffassung veröffentlicht: „Die Kinder- und Jugendhilfe ist systemrelevant“, denn „eine funktionsfähige Kinder- und Jugendhilfe ist in der derzeitigen Lage von ganz erheblicher Bedeutung“. (www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles (Abruf 23.04.2020)).

​​​​​​​FAQs von Ministerien, Landesjugendämtern, dem DIJuF

Für den gesamten Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) können keine von Bundesebene formulierten konkreten Regelungen im Umgang mit dem Coronavirus ausgegeben werden. Die entsprechenden Ministerien sowie Landesjugendämter der einzelnen Bundesländer haben FAQs zum Umgang mit Corona in der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt. Die dort zusammengestellten Antworten geben Sicherheiten bzgl. Fragen, die viele umtreiben – z.B. ob Fachkräfte ambulanter Hilfen noch persönliche Kontakte zu den Familien eingehen dürfen. Aber Achtung: Die Regelungen differieren zwischen einzelnen Bundesländern!

In Rheinland-Pfalz z.B. sollen Jugendamt und Freie Träger zusammen entscheiden, in welcher Form und in welchem Umfang weiterhin Kontakt mit Klient*innen bestehen soll. Leitender Maßstab für das Handeln der Kinder- und Jugendhilfe ist das Kindeswohl. Verwiesen wird zudem auf die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 23.03.2020, die besagt, dass Dienstleister weiterhin ihre Tätigkeit ausüben dürfen, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können. Dies gilt auch für Tätigkeiten, bei denen der Mindestabstand zwischen Personen kurzfristig unterschritten wird. Zudem wird klargestellt, dass es gemäß § 4 Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 23.03.2020 aus beruflichen oder dienstlichen Anlässen weiterhin zulässig ist, sich mit mehreren Personen im öffentlichen Raum aufzuhalten – unter Beachtung des Mindestabstands und weiterer Hygieneregeln.

Auch die Arbeit mit an Corona erkrankten Hilfeempfängern ist dort beschrieben. (https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv (Abruf 23.04.2020))

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) hat eine umfangreiche Informationssammlung für Fachkräfte und Träger der Jugendhilfe zum Coronavirus erstellt. (www.dijuf.de/coronavirus-faq.html#finFAQ4 (Abruf 23.04.2020)) Rund um die Themen der stationären oder ambulanten Hilfen zur Erziehung, der Hilfeplanung/-gewährung/-unterbrechung, des Kinderschutzes, des Datenschutzes, der Tagesbetreuung, der Tagespflege, der Finanzierung von Leistung, der Kostenbeteiligung, Unbegleitete Minderjährige, Unterhalts- und Beurkundungsrecht werden dort zahlreiche rechtliche Fragen beantwortet – z.B. nach der Umsetzung begleiteter Umgänge oder nach Kontakten zwischen Kind und getrennt lebendem Elternteil in einem anderen Haushalt.

Sachinformationen als Grundlage verantwortungsvoller Entscheidungen

Informationen zu COVID-19 sind für Leitungskräfte, Mitarbeitende und Adressat*innen von großer Bedeutung, damit in Einrichtungen verantwortungsbewusst Entscheidungen bzgl. der Fortführung des Betriebs getroffen und umgesetzt werden können und damit der Explorationsschutz der Fachkräfte sowie der Schutz der Adressat*innen bestmöglich gesichert werden kann.

Umfangreiche Informationsmaterialien (Aushänge/Plakate, Filme…) rund um COVID-19 stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Internetseite www.infektionsschutz.de (Abruf 23.04.2020) zur Verfügung - auch in verschiedenen Sprachen.

Das Robert Koch-Institut hat Hygienemaßnahmen (pdf) für nicht-medizinische Einsatzkräfte in persönlichen Kontakten auf einem Einseiter/einer Info-Grafik sowie online dargestellt.
(rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygienemassnahmen_Einsatzkraefte.pdf? (Abruf 23.04.2020))

​​​​​​​Umgang mit Verunsicherungen und Krisen der Familien

Auch Familien können sich sorgen, über Kontakte mit Fachkräften angesteckt zu werden und müssen entscheiden, ob sie in Zeiten von Kontaktbeschränkungen persönliche Kontakte mit Fachkräften zulassen. Andreas Weick, Geschäftsführer eines kleinen Trägers ambulanter erzieherischer Hilfen in Alzey (FoKus Gbr) hat deshalb mit seinem Team einen Elternbrief (pdf) aufgesetzt. In diesem werden den Familien

  • Möglichkeiten der Verantwortungsübernahme für die eigene Gesundheit sowie die ihrer Kinder aufgezeigt („Wie bisher erachten wir es deshalb als selbstverständlich, dass vereinbarte Termine aus gesundheitlichen Gründen von beiden Seiten abgesagt werden können.“),
  • alternative Beratungssettings angeboten („wöchentlich vereinbarte Telefon- oder Skype-Termine“, „Whats-App-Kontakte mit den Kindern“, „Kontakte mit den Kindern oder bestimmten Familienmitgliedern in den Räumen des Trägers, während schutzbedürftige Familienmitglieder zu Hause bleiben“),
  • die Gründe eines je nach Entscheidung evtl. notwendigen Rücksprachebedarfs mit dem Jugendamt dargelegt,
  • Vertretungsregelungen bzgl. einer Kollegin, die selbst Risikoperson ist, erläutert und
  • das Selbstverständnis der Fachkräfte vorgestellt („Diese (Anm.: die persönliche Begegnung) haben wir in den zurückliegenden Jahren als hilfreich und unterstützend erlebt, um gerade junge Menschen in ihrer seelischen Gesundheit zu unterstützen und zu fördern. In diesem Sinne sind wir daran interessiert, mit Ihnen im persönlichen Dialog verantwortungsvolle Vereinbarungen zu treffen, die der körperlichen wie auch seelischen Gesundheit weitestgehend gerecht werden.“).

Die Eltern haben per Unterschrift und Kreuz gewählt, ob sie eine Betreuung im Setting wie bisher wünschen oder aber gesonderte Absprachen treffen möchten, die ebenfalls per Kreuz gewählt wurden (zum Elternbrief geht es hier).
„Von 35 Familien haben sich 31 Familien für die Fortführung der Begleitung in der bisherigen Form entschieden“ so A. Weick.

Um mit Familien über ihren Alltag in Corona-Zeiten ins Gespräch zu gehen, die damit einhergehenden Herausforderungen zu bearbeiten und gemeinsam nach Lösungsansätzen zu suchen, kann z.B. die Sonderausgabe der Broschüre der AGJ in Freiburg „ElternWissen in Zeiten von Corona“ genutzt werden. Neben der Bearbeitung nun besonders wichtiger Fragen – „Umgang mit Wut“, „Stressbewältigung“, „Wenn das Fass überläuft und der Geduldsfaden reißt“ oder „meine Bedürfnisse – deine Bedürfnisse“ finden sich dort Telefonnummern, die bei Beratungsbedarf genutzt werden können, Ausschnitte aus dem Corona-Tagebuch einer Mutter, eine umfassende Ideensammlung an kreativen Beschäftigungsideen sowie vielzählige Links und Tipps. (AGJ-Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e.V., agj-freiburg.de (Abruf 23.04.2020))

​​​​​​​Umgang mit Verunsicherungen der Teams

Auf Grundlage fundierten Wissens gilt es außerdem, die Teams z.B. in Jugendhilfeeinrichtungen „mitzunehmen“, abzuklären, wer bereit ist, welche Schritte mitzugehen sowie Wertschätzung für die erbrachten Leistungen in diesen Zeiten auf besondere Art und Weise zum Ausdruck zu bringen.

  • Das Hamburger Projekt A: aufklaren | Expertise & Netzwerk für Kinder psychisch erkrankter Eltern (Webseite) hat ein Interview mit Klaus Obermeyer geführt. Er ist u. a. Supervisor, Couch und Psychotherapeut. Im Gespräch mit A: aufklaren schildert er, was psychosoziale Arbeit in diesen Tagen für Fachkräfte bedeutet. Vor allem das (Um-) Gewöhnen an neue Arbeitsweisen, die eigene Unsicherheit, der Verzicht auf Kontroversen oder die Regulation des Risikos zeigen sich gerade als große Herausforderungen. Das Interview ist auch als Video verfügbar.
     
  • Birgit Lattschar, Vorstandsvorsitzende der „Heilpädagogischen Jugendhilfe Oberotterbach e.V.“ berichtet davon, dass innerhalb der eigenen Einrichtung die Leitungskräfte mit den Mitarbeiter*innen besprochen haben, wie man im Falle eines auftretenden Coronafalls in der Einrichtung damit umgehen könnte. „Wir waren positiv überrascht, dass sich gleich einige Kolleg*innen bereit erklärten, mit den Kindern in Quarantäne zu gehen und dann eben 14 Tage in der Einrichtung zu bleiben“, so B. Lattschar, „die Grundhaltung der Kolleg*innen war ‚Wir haben Verantwortung gegenüber den Kindern, einen Auftrag‘ und deshalb sind wir halt auch mal zwei Wochen in Quarantäne hier“. Und zum Thema Wertschätzung: „Wir haben jedem Mitarbeiter bzw. jeder Mitarbeiterin einen Gutschein für ein ortsansässiges Geschäft in Höhe von 40 Euro geschenkt und uns mit einem Dankesbrief des Vorstands an die Mitarbeitenden gewandt."

​​​​​​​Selbstfürsorge von Fachkräften in Zeiten von Corona

Auch Fachkräfte müssen in den aktuellen Zeiten viele Unsicherheiten bewältigen, Selbstfürsorge ist ein wichtiger Aspekt, um in dieser Krise handlungsfähig zu bleiben. Die Milton Erickson Gesellschaft (MEG) hat deshalb ganz aktuell Selbstfürsorge-Trancen unterschiedlicher Kolleg*innen online gestellt (https://hypnose.de/blog/trancereihe-covid-19/ (Abruf 23.04.2020)). Hier findet man Trancen von:

  • Prof. Dirk Revenstorf: Stärkung von gesunden Gewohnheiten
  • Dr. Albrecht Schmierer: Trancereise zu sich selbst
  • Dipl.-Psych. Harald Krutiak: Das Immunsystem stärken und Gesundheit fördern
  • Dr. Gunther Schmidt: Umgang mit Ungewissheit und Aktivierung gesundheitsförderlicher Kräfte
  • Dr. Cornelie Schweizer: Ein sicherer Hafen in stürmischen Zeiten
  • Dipl.-Psych. Anne M. Lang: Trancespaziergang in die Innenwelt
  • Sabine Fruth: Reise zum Ort der Gesundheit

Dort eingestellt sind auch Trancen von Bernhard Trenkle, die zudem unter www.meg-rottweil.de/downloads (Abruf 23.04.2020) verfügbar sind. Weitere Trancen, unabhängig von Corona, finden sich außerdem auf dem MEG-Blog (www.hypnose.de/blog/ (Abruf 23.04.2020)).