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Praxisbeispiele

Digitaler Selbstlern- und Erfahrungskurs zum Kinderschutz

Ein Team der Frankfurt University of Applied Sciences hat in Kooperation mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW einen digitalen Selbstlern- und Erfahrungskurs als Beitrag zur interdisziplinären Lehre zum Kinderschutz an Hochschulen veröffentlicht. Inhaltlich geht es darin um den Fall der achtjährige Mia, die ihrer Lehrerin von Gewalt durch ihren Vater berichtet. In dem digitalen Kurs begleitet man Mia und die zuständige Sozialarbeiterin vom Jugendamt durch wichtige Kinderschutz-Institutionen und lernt verschiedene erfahrene Fachkräfte kennen, die aus ihrer Praxis erzählen.

Hier gelangen Sie zu dem digitalen Selbstlern- und Erfahrungskurs!

Mehr Fälle von Gewalt gegen Kinder im Corona-Lockdown | WDR Aktuelle Stunde

„Was passiert mit Kindern im Lockdown, wenn sie vernachlässigt werden, wenn ihre Eltern massiv überfordert oder gewalttätig sind? Ballast durch Gewalt, auch sexualisierte Gewalt und Vernachlässigung - die Fälle sie sind mehr geworden und ziehen sich durch alle gesellschaftlichen Schichten. Was hat man aus der Zeit der ersten Welle gelernt? Die Stadt Dortmund hatte sich bereits im vergangenen Jahr dafür eingesetzt, dass Kinder aus bekannt schwierigen Verhältnissen in die Notbetreuung gehen durften. Dadurch würden nicht alle Problemfälle vom Radar verschwinden, so die Dortmunder Jugenddezernentin Daniela Schneckenburger: "Damit wir so ein Stück sehend gemacht werden und die Kinder vor allen Dingen Mittagessen erhalten, Ansprache, Begleitung und auch dieses Maß an Schutz, was ihnen die pädagogische Einrichtung bieten kann." Viele fallen im Lockdown nicht auf. Aber sie suchen Hilfe, 461.000 Kinder haben 2020 die "Nummer gegen Kummer" gewählt, ein Zuwachs von 31%.“

Das Video finden Sie hier (03.02.2021, 07:23 Min) (zuletzt aufgerufen am 11.02.2021)

Praxisbeispiel Begleiteter Umgang

„Den Begleiteten Umgang führen wir nach wie vor durch - mit Abstand, unter Einhaltung der Hygieneregelungen (Maske, Hände und Inventar desinfizieren, nach Möglichkeit eigene Spielsachen mitbringen) und Reduzierung der Anzahl gleichzeitig anwesenden Personen. Soweit als möglich finden die Treffen im Freien statt. Wo aufgrund der besonderen Situation kein direkter Kontakt möglich ist (z.B. Hochrisikogruppen in der Familie/Pflegefamilie), versuchen wir alternative Möglichkeiten zu finden: (begleitete) Telefonate, Videochats, Videobotschaften oder postalisch. Auch unser Besuchscafé ist weiter geöffnet. Es dient zur niederschwelligen Kontaktunterstützung von Kindern zu ihren getrennt lebenden Elternteilen, wobei die Treffen/Übergaben in unseren Räumen stattfinden. Im Gegensatz zum begleiteten Umgang ist es keine Jugendhilfemaßnahme, die Eltern müssen sich lediglich zur Terminvereinbarung bei uns anmelden. Auch hier kam es zu einer Reduzierung der Anzahl gleichzeitig anwesender Personen, doch das Besuchscafé wird ohne Pause jeden Samstag abwechselnd an unseren Standorten in Rosenheim und Wasserburg angeboten – und rege genutzt.“

~Dipl. Pädagogin Barbara Heuel, Kinderschutzbund Rosenheim

Begleiteter Umgang in Zeiten von Corona
Der Beitrag von Sonja Ritter beschreibt unter Einbeziehung rechtlicher Aspekte im Wege einer Erfahrungssammlung aus dem Vorgehen des Kinderschutzbunds Mannheim, wie aktuell die Angebote des begleiteten Umgangs (bU) ablaufen können und welche besonderen Anforderungen an die Kinder, Eltern sowie an die Begleiter:innen gestellt werden müssen. Den Beitrag finden Sie hier.

(Ritter, Sonja: Begleiteter Umgang in Zeiten von Corona. Erstveröffentlichung in JAmt 2020 (7-8), S. 369-372. Online-Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Heidelberg).

„Notbetreuung im Sinne des Kindeswohls“

Herr Linse, Bereichsleiter im Jugendamt des Ortenaukreises, betont: „Uns war sehr wichtig, dass die Notbetreuung in Kindertagesstätten, der Kindertagespflege und in Schulen auch für Kinder läuft, die aus Kindeswohlgründen darauf angewiesen sind. Die Kolleg*innen im Kommunalen Sozialen Dienst (KSD) haben geprüft, in welchen Familien es von grundlegender Bedeutung ist, dass ihre Kinder tagsüber in der Schule oder der Kita versorgt werden. Dann sind sie auf die Träger vor Ort zugegangen, um die Möglichkeiten und den Rahmen abzuklären. Die Träger vor Ort waren offen für diese Anfragen und haben die Notbetreuung, da wo erforderlich, meist ermöglicht. Auch die Eltern haben dieses Angebot überwiegend direkt angenommen. Bei den Eltern, die zögerlich waren oder sind, nehmen die Kolleg*innen im KSD beraterisch Einfluss.“ Und für den Bereich der Tagesgruppen gem. § 32 ergänzt er: „Diese sind momentan geschlossen, die Fachkräfte stehen mit den Eltern und Kindern telefonisch im Kontakt. Je länger dieser Zustand allerdings andauert, muss man überlegen, ob das so durchhaltbar ist. Eventuell gilt es hier, über eine veränderte Gestaltung des Tagesgruppenalltags nachzudenken.“

In einigen Bundesländern, z.B. Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Thüringen und Schleswig-Holstein, können Kinder aus vom ASD begleiteten Familien auf Initiative des ASD bzw. auf Initiative von Fachkräften Freier Träger im Rahmen der Notbetreuung der Kindertagesstätten (in NRW auch in den Grundschulen) betreut werden. (z.B. www.lwl-landesjugendamt.de/media/filer_kindeswohl.pdf) Auch einzelne Kommunen – so z.B. die Stadt Karlsruhe - weiten die Notbetreuung in Kitas aus: „Das Angebot soll – unabhängig vom Beruf der Erziehungsberechtigten – auch dann gelten, wenn eine Überforderung droht, erklärt Michael Gleitz, der den Fachbereich Jugendhilfe und Soziale Dienste leitet. Er denkt dabei beispielsweise an Familien, die bereits Beratung vom Allgemeinen Sozialen Dienst oder ambulante Programme in Anspruch nehmen. Die Stadt kontaktiere entsprechende Personen, werde aber auch selbst angesprochen. „Und wir stehen in engem Austausch mit der Polizei mit Blick auf mögliche Fälle von häuslicher Gewalt“, so Gleitz. (https://bnn.de/lokales/karlsruhe/karlsruhe-baut-notfallbetreuung)

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft verweist auf den Unterstützungsbedarf von Pflegefamilien in den aktuellen Zeiten und betont die Notwendigkeit, die Notbetreuung auch für Pflegeeltern zu öffnen. Zudem fordert es bundesweit gültige Regelungen: „Dringend notwendig ist aus Sicht des Bundesforums auch daher so schnell wie möglich eine länderübergreifende Regelung zur Kindernotbetreuung, die – ergänzend zu Kindern von Eltern mit systemrelevanten Berufen – Kinder mit Unterstützungsbedarf einbezieht. Dabei sollten zwischen Familien- und Pflegefamilien keine Unterschiede gemacht werden.“ (https://vormundschaft.net/vormundschaft-in-zeiten-der-corona-krise/)

Zur Perspektive einer Jugendamtsmitarbeiterin aus Köln (Leiterin des ASD und des Pflegekinderdienstes) u.a. zum Umgang mit Kinderschutz und zur Notbetreuung in Kitas und Schulen hören Sie diesen Podcast:
https://wdrmedien-a.akamaihd.net/medp/podcast.

​​​​​​​Im Jugendamt eingerichtete Publikumsräume für Familiengespräche

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie in Freiburg ermöglicht Familiengespräche: „Wir sind gut aufgestellt und die Fachkräfte sind darauf vorbereitet, auch in dieser Ausnahmesituation einen bestmöglichen Kinderschutz zu gewährleisten“, so Bürgermeisterin Gerda Stuchlik. Wichtiger Baustein dafür ist die Arbeit der Abteilung Kommunaler Sozialer Dienst (KSD). Aktuell finden in vier eigens eingerichteten Publikumsräumen nach Terminabsprachen weiterhin Gespräche mit Eltern und Familien statt.
https://www.freiburg.de/pb/1537806.html)

​​​​​​​Erweiterung der Beratungsangebote

(Abendsprechstunden am Telefon, Spaziergänge mit Abstand, Umgestaltung der Beratungszimmer für Beratung im persönlichen Kontakt)

… am Beispiel des Rhein-Kreises Neuss: Um Familienberatung für möglichst viele erreichbar anzubieten, wurden neue Beratungssettings geschaffen: „Für diesen Fall (Anmerkung: häusliche Gewalt, Eskalation von Krisen), aber auch damit es gar nicht so weit kommt, stehen die Berater des Jugendamtes, die Beratungsstellen des Caritasverbandes im Rhein-Kreis Neuss, die Jugendberatungsstelle der Diakonie Rhein-Kreis Neuss (JUBS) und die Ambulanz für Kinderschutz trotz Corona allen Hilfe- und Ratsuchenden wie gewohnt zur Verfügung. Aufgrund der aktuellen Lage allerdings vorwiegend im telefonischen statt im persönlichen Gespräch“, sagt Martin Braun vom Caritasverband. Dafür habe man aber – vorerst bis zum Ende der Osterferien – eine zusätzliche Abendsprechstunde (Montag, 19 bis 21 Uhr) eingeführt. Viele Beratungsstellen bieten zudem Online-Beratungen an, so dass man sich zumindest sehen könne, und auch Gruppengespräche seien auf diesem Weg möglich. „Wir haben außerdem eins unserer Beratungszimmer so umgeräumt, dass wir mit dem vorgeschriebenen Abstand persönlich beraten können“, berichtet Berater Claus Jürgens. Andere Berater laden zum „Spaziergang mit Abstand“ ein, um den persönlichen Kontakt, der gerade bei Erstgesprächen sehr wichtig sei, bieten zu können.“ (https://rp-online.de/nrw/staedte/rhein-kreis)

​​​​​​​Bei dem Kindeswohl zuwiderlaufenden Regelungen:
Aufmerksam machen der Gesundheitsämter oder der Sozialministerien

Das Bundesforum Vormundschaften und Pflegschaften hebt die Verantwortung der Jugendämter hervor, wenn seitens des Gesundheitsamtes oder des Sozialministeriums Regelungen getroffen werden, die mit dem Kindeswohl nicht vereinbar sind: „Ein besonderes Problem entsteht mancherorts dadurch, dass Gesundheitsämter anordnen, dass Kinder oder Jugendliche nach einem Wochenendbesuch zu Hause nicht wieder in der Einrichtung aufgenommen werden sollen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat zudem am 15. März 2020 einen Erlass herausgegeben, nach dem Rückkehrer*innen aus Risikogebieten Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Minderjährige leben, für die Dauer von 14 Tagen nicht betreten dürfen. Es ist aber völlig unklar, wo entsprechende Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern bleiben können, dann wohnen sollen. In solchen Fällen sollen die Jugendämter und ggf. die Vormund*innen auf die möglicherweise das Kindeswohl gefährdenden Folgen aufmerksam machen.“
(https://vormundschaft.net/vormundschaft-in-zeiten-der-corona-krise/)

​​​​​​​Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit

Öffentlichkeitsarbeit ist jetzt wichtiger denn je, um möglichst ohne Zeitverlust mit Eltern, Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu bleiben. Soziale Dienste und Beratungsstellen sind gefragt, auf allen Kanälen - Internetseiten, Flyer, Infomails, WhatsApp-Nachrichten an Adressat*innen etc. Erreichbarkeit, Zugänge und Beratungsformen offensiv zu bewerben. Der Paritätische Gesamtverband macht mit unterschiedlichen Medien vertraut, die für die Öffentlichkeitsarbeit oder die Beratungsarbeit genutzt werden können: Twitter, Instagram, YouTube Basics oder für Fortgeschrittene.
(www.der-paritaetische.de/schwerpunkt/digitalisierung/webzeugkoffer)

In Neukölln werden in vielen Hausfluren von Mehrparteienhäusern Nummern ausgehängt, die Kinder, Jugendliche, Eltern oder Nachbarn anrufen können, wenn sie Sorgen haben. Das Informationsblatt wird in verschiedenen Sprachen vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen an seine Mitglieder versendet. 

Auch überregionale Hotlines sollten über die Fachkräfte gestreut werden. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat sämtliche bundesweiten Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern in einem Flyer zusammengestellt. (https://beauftragter-missbrauch.de)

Ganz aktuell (09.04.) hat der UBSKM außerdem die Website „Kein Kind alleine lassen“ gestartet. In der dazugehörigen Pressemitteilung heißt es: „Hier finden Kinder und Jugendliche direkten Kontakt zu Beratungsstellen und auch Erwachsene bekommen Informationen, was sie bei sexueller und anderer familiärer Gewalt in der Corona-Krise tun können. „Mit der Aktion (…) verbinde ich den dringenden Appell an die Bevölkerung, in der aktuellen dramatischen Situation Kinder nicht aus den Augen zu verlieren", sagt der Missbrauchsbeauftragte. „Wir geben mit der Website den Menschen die Möglichkeit aktiv mitzuhelfen. Auf der Seite sind neben Infos und weiteren Weblinks auch Flyer und Plakate zum Ausdrucken. Wir wollen klarmachen: Schon das Aufhängen eines Flyers im Hausflur kann helfen, die Nachbarschaft daran zu erinnern, sich um Kinder und Jugendliche aus dem eigenen Umfeld zu kümmern und aufeinander aufzupassen." Auf www.kein-kind-alleine-lassen.de gibt es darüber hinaus viele Materialien, die auch für die Verbreitung auf Social Media genutzt werden können.“

Die Interventionsstelle gegen Gewalt in Berlin, S.I.G.N.A.L. e.V., hat einen Info-Flyer für Fachkräfte im Gesundheitswesen erstellt, der solche Beratungsnummern auflistet, über einen erwartbaren Anstieg von häuslicher Gewalt informiert und die Fachkräfte um Solidarität und Unterstützung bittet.
(https://vormundschaft.net/assets/uploads/2020/03/SIGNAL-Notfallnummern)

Cordula Lasner-Tietze, Bundesgeschäftsführerin des deutschen Kinderschutzbundes, spricht darüber, wie die Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Familien in Zeiten von Corona berücksichtigt werden konnten, ob in der fachpolitischen Lobbyarbeit des Vorstands oder der praktischen Arbeit vor Ort:

Wie Kinderschutz in Zeiten von Corona aussehen kann

Dennis Stieler, Teamleitung der ambulanten Jugendhilfe Die Kette e.V., spricht darüber, wie Kinderschutz in Zeiten von Corona aussehen kann – wenn Vertrauenspersonen in Schule oder Kita wegfallen und Videotelefonie zu weit ‚weg‘ erscheint. Der Jugendhilfeträger hat sich dafür kreative Lösungen einfallen lassen.