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Fragen zum Datenschutz

Vor allem stellen sich datenschutzrechtliche Fragen aktuell mit Blick auf den Einsatz digitaler Kommunikationsmedien. Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft betont, dass sich gegenwärtig Vorgehen anbieten, die kurzfristigen Pragmatismus mit einer genauen Prüfung langfristiger datenschutzsicherer Lösungen verbinden.

Die katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V. nutzt z.B. aktuell als Ausnahmelösung den Instant-Messaging-Dienst Skype und weist sowohl die Fachkräfte als auch die Eltern per Schreiben darauf hin, dass dieser Dienst nicht der DSGVO und dem KDG entspricht, sondern das amerikanische Datenschutzrecht gilt, einschließlich der dort vorgesehenen Zugriffsrechte staatlicher Behörden. Sie beschreibt weiter, nach Maßgabe welcher Voraussetzungen die Nutzung dieses Dienstes zulässig ist. Dazu gehört bspw., dass Skype nur da einzusetzen ist, wo aus fachlichen Gründen eine rein telefonische Unterstützung ausscheidet oder dass bei Adressat*innen, bei denen ein Risiko besteht, dass sie Gespräche aufzeichnen und später über andere elektronische Mittel verbreiten, von der Nutzung abgesehen wird. Umgekehrt werden die Adressat*innen bspw. darauf hingewiesen, dass die Fachkräfte Gespräche nicht aufzeichnen und auch sie Gespräche nicht aufzeichnen dürfen. Die beiden Anschreiben mit weiteren Voraussetzungen zur Nutzung von Skype sowie mit der Beschreibung des Vorgehens zur Einholung des Einverständnisses von Adressat*innen finden Sie hier.

  • „Vertrauensschutz im Kinderschutz“ - Ein Leitfaden für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zur Beantwortung datenschutzrechtlicher Fragen bei (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung
    Das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat eine Broschüre zum Thema Datenschutz und Kinderschutz herausgegeben. Hier können Sie die Broschüre als PDF herunterladen (Stand 09.03.2021).
     
  • In Bayern wurden vorübergehend Lockerungen des Datenschutzes seitens des Landesdatenschutzbeauftragten – vorerst gültig bis zum 19. April 2020 – bekanntgegeben, die die Verwendung von Privatgeräten sowie die Nutzung von Messengern und Clouddiensten unter gewissen Rahmenbedingungen von Beschäftigten in öffentlichen Stellen (Ärzte, Lehrer…) untereinander sowie mit Personen außerhalb öffentlicher Einrichtungen zulassen. Details finden Sie hier.
     
  • Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit beschreibt in einem Schreiben vom 27.03.2020 technische Fragen, die man sich oder dem Betreiber einer Software stellen sollte, um zu entscheiden, ob dieser Dienst unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zur Kommunikation genutzt werden kann.
    >>Für Sorgeberechtigte
    >>Für Mitarbeiter*Innen
     
  • Datenschutzrechtliche Fragen werden außerdem auch in den FAQs´ des DIJUF behandelt..