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Hygiene, vorbereitende Maßnahmen und Umgang mit Erkrankten

In der aktuellen Situation besteht für alle stationären Einrichtungen eine Herausforderung darin, die jeweilige Wohngruppe sowie die Gesamtinstitution auf notwendige Maßnahmen zur Umsetzung von Hygieneplänen, Kontaktreduzierung und Quarantänemaßnahmen vorzubereiten. Diesbezüglich braucht es vorbereitend enge Absprachen mit dem zuständigen Gesundheitsamt, den Mitarbeitenden sowie mit den jungen Menschen selbst, um auszuloten, welche Lösungsoptionen es unter den räumlich gegebenen Voraussetzungen gibt.

Grundsätzlich gilt natürlich aktuell auch in Wohngruppen im besonderen Maße auf Hygienemaßnahmen zu achten. Entsprechende Hygienepläne bieten hierbei in der Organisation, Durchführung und Kontrolle Unterstützung. Infektionsrisiken sollen hierüber minimiert werden.

Zeichnen sich bei Betreuten ersten Krankheitsanzeichen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber ab, so sollen bereits bei ersten Anzeichen die Kontakte innerhalb der Gruppe reduziert werden. Diesbezüglich braucht es dann Absprachen mit den betreuten Mädchen und Jungen, dass sie sich möglichst viel in ihrem eigenen Zimmer aufhalten sollen und wann immer möglich, die Abstandsgebote auch in der Gruppe einhalten.

Für den Fall einer angeordneten Quarantäne gilt es zu prüfen, inwiefern die Möglichkeit besteht, dass innerhalb der Wohngruppe einzelne Zimmer mit eigenem Sanitärbereich ausgewiesen werden können, die dann nur den entsprechenden jungen Menschen zur Verfügung stehen. Dabei sind die Schutzmaßnahmen, wie sie vom Robert-Koch-Institut für Pflegeeinrichtungen empfohlen sind, zu beachten. Da in einem solchen Bedarfsfall in der Regel andere Kinder/Jugendliche innerhalb der Gruppe zeitweise in andere Zimmer umziehen müssen, gilt es solche Maßnahmen vorab innerhalb der Gruppe zu besprechen und dabei zu erläutern, warum dies ggf. notwendig ist und gemeinsam nach bestmöglichen Lösungen für alle Beteiligten zu suchen. Auch gilt es zu prüfen, inwiefern Einzelappartements bzw. ggf. räumlich angebundene Möglichkeiten des betreuten Wohnens aktuell für solche Bedarfe benutzt werden können. Zudem haben viele Einrichtungen Vorbereitungen dahingehend getroffen, wie sie im Quarantänefall möglichst kontaktfrei mit dem jungen Menschen kommunikativ in Kontakt bleiben können, wenn sich dieser ausschließlich auf seinem Zimmer aufhalten muss. Um Handykosten im Fall der Fälle für die Kommunikation innerhalb der Gruppe zu sparen, wurden zum Beispiel Walkie Talkies oder auch Babyphone angeschafft, mit denen man wechselseitig sprechen kann. 

Darüber hinaus ist eine weitere Prüfoption, inwiefern eigene Gruppen/Räumlichkeiten für Quarantänemaßnahmen im Bedarfsfall geschaffen werden können. Besteht die Möglichkeit, dass im trägereigenen Wohnbestand leerstehende Wohngruppen oder räumlich ausgegliederte Verselbständigungsplätze diesbezüglich genutzt werden können, für die bereits eine Betriebserlaubnis besteht, so ist diese Möglichkeit vorrangig zu prüfen.

 

Bestehen solche Möglichkeiten nicht, gilt es weitere vorhandene räumliche Ressourcen in Betracht zu ziehen und entsprechende Klärungen mit der betriebserlaubnisrelevanten Behörde vorzunehmen. Diesbezügliche Anforderungen sind zum Beispiel vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz formuliert worden.

Je nach räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen sind die einrichtungsbezogenen Voraussetzungen diesbezüglich sehr verschieden. Bei begrenzten einrichtungsbezogenen Handlungsoptionen ist ggf. über Trägerkooperationen nachzudenken bzw. müssen weitere Spielräume auch mit dem öffentlichen Träger ausgelotet werden. Der Virologe der Charité Christian Drosten hat allerdings ausdrücklich davor gewarnt, dass Kinder zur Notfallbetreuung in neuen Gruppen zusammenkommen und damit neue Infektionsherde bilden.

Besteht der Verdacht einer Erkrankung oder eine bestätigte Erkrankung so ist dies von Seiten der Einrichtung unmittelbar den Gesundheitsbehörden und der aufsichtführenden Behörde (Heimaufsicht) zu melden. Weitere rechtliche Hinweise zu Meldepflichten im Zusammenhang mit (Verdachts-)Fällen von COVID-19 sowie den Auswirkungen auf das Personal bei einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in der Einrichtung finden Sie unter: https://www.dijuf.de/coronavirus-faq.html#shzeFAQ2

Zudem hat Verdi Informationen und Empfehlungen für Fachkräfte in der Stationären Sozialen Arbeit während der Corona Pandemie zusammengestellt, die neben Hinweisen zu Hygienemaßnahmen auch arbeitsrechtliche Aspekte aufgreift: https://www.dijuf.de/files/downloads/2020/Corona/Station%C3%A4re_Soziale_Arbeit_Verdi.pdf