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Anforderungen an Rahmenbedingungen

Christine Gerber/Dr. Birgit Jentsch: Kinderschutz in Zeiten von Corona (KiZCo). Die Auswirkungen der Infektionsschutzmaßnahmen auf die Ausgestaltung von Schutzkonzepten
Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Infektionsschutzmaßnahmen haben auch die Arbeit im Kinderschutz beeinträchtigt. Dieser Artikel untersucht die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Ausgestaltung von Schutzkonzepten. Er basiert auf einer qualitativen Studie im Rahmen des Projekts KiZCo, in der Interviews mit ASD-Gruppen und Teamleitungen geführt wurden. Die Studienergebnisse zeigen, dass Schutzkonzepte entweder aufrechterhalten, modifiziert oder (vorübergehend) weggefallen sind. Zentrale Faktoren, die bei diesen unterschiedlichen Entwicklungen eine Rolle gespielt haben, werden diskutiert. Die Studie kommt u.a. zu dem Schluss, dass unter den besonderen Bedingungen durch die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung noch einmal mehr deutlich wurde, welchen Einfluss soziale Infrastruktur, gute Kooperation und geeignete (technische) Ausstattung im Kinderschutz haben.
Erschienen in JAmt 2021, Heft 6, S. 294ff., mit freundlicher Genehmigung des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) und der Autorinnen.
 

Technische Grundausstattung
Die Digitalisierung ist in der Jugendhilfe noch nicht weit vorangeschritten, die elektronische Akte noch lange nicht selbstverständlich, der Einsatz digitaler Medien in Beratung der Adressat*innen und kollegialer Beratung eher die Ausnahme. Um Erreichbarkeit auch jenseits persönlicher Kontakte zur realisieren braucht es eine technische Grundausstattung wie Diensthandys oder Laptops sowie die Klärung grundlegender Fragen des Datenschutzes und Möglichkeiten des Zugriffs auf Informationen aus Akten etc. Zudem bedarf es grundlegender Schulungen der Fachkräfte im Umgang mit dieser Ausstattung.


Betreuung von Kindern der Fachkräfte im Kinderschutz im Rahmen der Notbetreuung in Kitas und Schulen
Auch Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe haben Familien und aktuell unversorgte Kinder. Ihr Arbeitseinsatz setzt voraus, dass sie die Möglichkeit haben, ihre eigenen Kinder im Rahmen der Notbetreuung der Kitas und Schulen vor Ort betreuen zu lassen. In einzelnen Bundesländern ist dies aktuell bereits möglich – so etwa in den Kindertagesstätten in Sachsen, wo Fachkräfte der stationären und ambulanten Erziehungshilfen explizit als Teil der systemrelevanten Infrastruktur zugehörig eingestuft werden oder im Land Brandenburg.