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Anforderungen an Rahmenbedingungen

Organisatorische Voraussetzungen und Finanzierung

Welche organisatorischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Schulbegleitung auch im Homeschooling – im „zu Hause“ der Kinder – durchgeführt werden kann? Welche Verfahren/welche Instrumente sind hierzu notwendig?

Organisatorischen Voraussetzungen

Öffentliche und freie Träger sollten sich zunächst konkret darüber verständigen, wie und in welchem Umfang die Unterstützung auch im Homeschooling stattfinden kann. Hier empfehlen sich klare Absprachen – auch die Abrechnung und Finanzierung betreffend. In der Praxis zeichnen sich derzeit zwei Vorgehensweisen ab:

  1. Fortführung aller bewilligten Hilfen auch im Homeschooling / in den Haushalten der Familien: Hierzu erhalten die Träger seitens der Jugendämter die Erlaubnis, die Hilfe auch in den Haushalten der Familien durchzuführen – sofern diese das möchten. Die Schulbegleiter*innen sollten gezielt Kontakt zu den Familien aufnehmen und Bedarfe ermitteln.
  2. Fortführung von Schulbegleitung im Homeschooling wird an bestimmte Bedingungen geknüpft und bedarf einer (formlosen) Willenserklärung durch die Eltern. Die Entscheidung erfolgt hier immer im Einzelfall.
    • Mögliche Bedingungen:
      • ein besonderer Bedarf beim Kind (z.B. Autismus-Spektrum-Störung),
      • Zugehörigkeit zur Risikogruppe (Kind selbst oder eine Person im Haushalt),
      • Alleinerziehende
      • Berufliche Situation der Eltern: Berufstätigkeit beider Eltern oder Home-Office.

Unabhängig von der konkreten Vorgehensweise ist es empfehlenswert, sich im gemeinsamen Dialog zwischen freiem und öffentlichem Träger über geeignete Hygienekonzepte auszutauschen und mögliche Maßnahmen zum Infektionsschutz zu erarbeiten. Derartige Konzepte können dann auch den Eltern und Schulen zur Verfügung gestellt werden und sorgen auf allen Seiten für Sicherheit. 

Welche Vereinbarungen können zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe bzgl. der Finanzierung bei einer veränderten und/oder vorübergehend eingeschränkten/reduzierten Leistungserbringung getroffen werden?

Finanzierung

Hieran schließen sich unmittelbare Klärungsfragen in Hinblick auf die Finanzierung der Hilfen im Homeschooling an: Es sollte geklärt werden, welche Leistungen als erbrachte Stunden abgerechnet werden können und welche Form der Dokumentation hierfür notwendig ist. Dies betrifft insbesondere die Durchführung der Schulbegleitung über Video-Tools und Kontaktaufnahmen über Telefon und/oder Emails. „Jugendämter sollten die Träger auf diese Möglichkeit hinweisen und zusichern, dass auch diese Form der Leistungserbringung – mit den normalen oder angepassten – Sätzen vergütet wird“ (DIJuF: https://www.dijuf.de/coronavirus-faq.html#finFAQ1).

Darüber hinaus sollten sich Jugendämter und freie Träger auch darüber verständigen, wie mit jenen Stunden umgegangen wird, die aufgrund der aktuellen Einschränkungen nicht erbracht werden können. Zum Teil enthalten die Rahmenverträge zwischen Jugendamt und Leistungserbringer zwar Regelungen zur zeitlich begrenzten Fortzahlung der Entgelte bei vorübergehender Abwesenheit der Leistungsberechtigten, ob und inwiefern diese Regelungen auch in der aktuellen Situation gelten, gilt es allerdings zu prüfen. Das DIJuF empfiehlt, bestehende Rahmenverträge um Notlagenvereinbarungen zu erweitern.

„Jugendämter sollten im Hinblick auf ihren Sicherstellungsauftrag in Betracht ziehen, Notlagenvereinbarungen mit freien Trägern zu treffen, um deren Existenz, Leistungsfähigkeit und insbesondere die personelle Kontinuität zu sichern, damit die Leistungen im Bedarfsfall jederzeit wiederaufgenommen werden können.“ (ebd.)

In der Praxis zeigen sich derzeit verschiedene Modelle zur Finanzierung:

  1. Durchfinanzierung der Schulbegleitungen im bewilligten Umfang unabhängig von den tatsächlich erbrachten Stunden (vorerst bis zu den Sommerferien).
  2. Finanzierung eines fixen reduzierten Budgets für einen festgelegten Zeitraum.
  3. Finanzierung der tatsächlich erbrachten Stunden – (hierzu ist in manchen Jugendämtern ein differenzierterer Nachweis der erbrachten Stunden (z.B. Auflistung der einzelnen Kontakte und hierzu genutzten Kommunikationswege und Formate) durch die Träger zu leisten, der vereinzelt auch durch die Eltern gegenzuzeichnen ist.
  4. Keine Pauschallösung zur Finanzierung - Träger müssen die Finanzierung im Einzelfall klären.