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Betriebliche Anhaltspunkte

Um in Zeiten einer Pandemie zielgerichtet handlungsfähig zu sein, hilft ein betrieblicher Pandemieplan. Der nationale Pandemieplan (sowie Pandemiepläne einzelner Bundesländer) benennt hierfür grundlegende Fragen, die es vorbereitend in Verwaltungen und Organisationen zu bearbeiten gilt und die an vielen Stellen gut auf die Jugendhilfe übertragen werden können, z.B.

  • Bestehen besondere Vorgaben wie z.B. gesetzliche Verpflichtungen oder Rechtsverordnungen zur Aufrechterhaltung von Geschäftsprozessen?
  • Bestehen besondere vertragliche Verpflichtungen gegenüber „Kunden“ oder gegenüber der Allgemeinheit, bestimmte Leistungen zu erbringen? (z.B. Hilfen zur Erziehung)
  • Welche wirtschaftlichen Folgen hätte der Ausfall von Geschäftsprozessen für das Unternehmen? (z.B. für freie Träger, wenn Hilfen nicht mehr oder in reduzierter Form erbracht werden, z.B. für Jugendämter, wenn Familien mehrere Monate unversorgt sind und Probleme eskalieren…)
  • Welche innerbetrieblichen Abläufe müssen ständig überwacht bzw. können nicht unterbrochen werden? (z.B. Kinderschutz)
  • Welche Zulieferer und Versorger (z.B. Strom, Wasser, Gas) sind für den Betrieb überlebenswichtig? (z.B. die Leistungen der Freien Träger für das Jugendamt, damit mindestens eine Versorgung von Familien mit Schutzplänen gewährleistet ist)
    (Nationaler Pandemieplan Teil I (Abruf 23.04.2020), Kapitel 8)

Zudem findet sich in diesem nationalen Pandemieplan eine Checkliste zur Erstellung eines betrieblichen Pandemieplans, die sich auf unterschiedliche Aspekte bezieht (z.B. „betriebliche und personelle Planung“, „Beschaffung von Hilfsmitteln“, „Aufrechterhaltung Minimalbetrieb“ oder „organisatorische Maßnahmen für das Personal“). Zu diesen werden dann je konkrete Regelungsbedarfe benannt, etwa „Planungsstäbe bilden“, „Führungskonzept für die Pandemiezeit festlegen“, „Kernfunktionen des Betriebs festlegen“, „Absprachen mit Geschäftskunden treffen“ oder „Kommunikation anpassen“ (Nationaler Pandemieplan Teil I (Abruf 23.04.2020), Anhang).

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat darüber hinaus in seinem „Handbuch betriebliche Pandemieplanung“ Checklisten für die Erarbeitung eines betrieblichen Pandemieplans erstellt, in denen konkrete Maßnahmen beschrieben werden und Vorlagen erstellt, die zur Regelung und Dokumentation (z.B. Eintragung von Verantwortlichkeiten) genutzt werden können.
(www.dguv.de (Abruf 23.04.2020))

Der Paritätische Wohlfahrtsverband gibt auf Grundlage dieser Instrumente Tipps zur Erstellung betrieblicher Pandemiepläne (www.der-paritaetische.de/fachinfos/empfehlungen-zu-covid-19-coronavirus/ (Abruf 23.04.2020)).

Als zentrale Regelungsbereiche beschreibt er bspw. die:

  • Festlegung der Zusammensetzung eines verantwortlichen Gremiums
  • Festlegung des Personalmanagements im Pandemiefall
  • Organisation des Expositionsschutzes für die Mitarbeiter*innen
  • Fortbildung und Schulung des Personals bezüglich des Managements bei einer Pandemie
  • Organisation des Umgangs mit erkrankten Adressat*innen