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Neuaufnahmen unter Coronabedingungen

Um den Bedarfen der jungen Menschen sowie deren Familien gerecht werden zu können, braucht es auch weiterhin Zugänge zu stationären Hilfen. Vor der Neuaufnahme bzw. einer Verlegung aus einer anderen Einrichtung gilt es aktuell zu prüfen, inwiefern das Kind/der Jugendliche aus einem verdachts- bzw. infektionsfreien Umfeld kommt. Ist diese Voraussetzung gegeben, kann die Aufnahme, sofern es die Betreuungsbedingungen in der Einrichtung zulassen, wie geplant erfolgen. Um Kontakte im Klärungsprozess bis zur Aufnahme auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, zeigen sich unterschiedliche Handlungsstrategien. So greifen einzelne Einrichtungen z.B. auf virtuelle Gruppenrundgänge und Kennenlernrunden zurück, damit sich die jungen Menschen und ihre Eltern ein Bild von der Entscheidung machen können. Wie Anfragen und Aufnahmen während der Corona-Pandemie insgesamt organisiert werden können, zeigt ein Beispiel der Diakonie Michaelshoven.

Kann nicht eingeschätzt werden, in welchem Umfeld sich der junge Mensch vor Aufnahme aufgehalten hat (z.B. wegen unklarem Aufenthaltsort), so empfiehlt sich zur Vorsicht eine entsprechende Quarantänemaßnahme, bis eine Infektion ausgeschlossen werden kann.

Was es bei der Aufnahme erkrankter Kinder zu berücksichtigen gilt, finden Sie unter www.dijuf.de/coronavirus-faq.

Falls es auf Grund von steigenden Bedarfen zu nicht hinreichenden Kapazitäten in Inobhutnahmestellen bzw. bei entsprechenden Plätzen gibt, kann in Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt und der Heimaufsicht geprüft werden, ob Inobhutnahmen in Gruppen ohne Inobhutnahmeplätze möglich gemacht werden können.