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Praxisbeispiele

Herausforderungen und Unterstützungsmöglichkeiten durch die Sozialpädagogische Familienhilfe

Frau Janke, Leiterin des Heilpädagogischen Kinderheims Oberotterbach beschreibt die Herausforderungen und Unterstützungsmöglichkeiten durch die Sozialpädagogische Familienhilfe.

Angebote virtuell gestalten

Da, wo persönliche Kontakte aktuell nicht oder kaum möglich sind, z.B. weil Einrichtungen geschlossen wurden bzw. Kontakte priorisiert wurden und persönliche Kontakte nur in ganz spezifischen Konstellationen umgesetzt werden, werden in der Praxis virtuelle Angebote umgesetzt. Neue Instrumente und Methoden kommen zum Einsatz, um auch in neuen Settings gut im Kontakt mit Müttern, Vätern und Kindern zu bleiben. Mehr zu hilfreichen Tools für digitales Arbeiten und Kommunizieren finden Sie hier.

Praxisbeispiel konkret: Leitfaden für wöchentliche Telefonate mit den Kindern

Im Ludwigshafener Zentrum für individuelle Erziehungshilfen (LuZiE) wurde ein Leitfaden für die wöchentlichen Telefonate mit den Kindern aus den Familien, die im Rahmen ambulanter erzieherischer Hilfen begleitet werden, entwickelt. Die Einrichtungsleiterin Frau Buckel erläutert hierzu:

„Wir wollten sicherstellen, dass über das Joining hinaus konkret hingehört wird, was in den Familien los ist, ob es ausreichend Lebensmittel gibt, wie die Versorgung der Kinder ist, ob es Rückzugsorte gibt etc. Mit diesem Handlungsleitfaden kann dann auch die Leitung ihre Fachaufsicht sicherstellen, weil so ein konstruktiver Austausch zwischen Leitung und Fachkraft möglich wird und eine mögliche Kindeswohlgefährdung auch anhand von regelmäßig abgefragten Kriterien möglich ist.“

Den Leitfaden finden Sie hier.

​​​​​​​Nutzung der Notbetreuung in Kitas und an Schulen im Sinne des Kindeswohls

Für Familien, die im Rahmen erzieherischer Hilfen begleitet werden, stellt die Notbetreuung von Kindern in Kitas und an Schulen eine wichtige Entlastung im Alltag im Sinne des Kindeswohls dar. Zu den Regelungen der Bundesländer siehe Übersicht hier.

 

​​​​​​​Spezifische Beratungsangebote zur zusätzlichen Unterstützung im Alltag;
Psychischen Belastungen entgegenwirken

Viele Online-Beratungsangebote wurden in Zeiten von Corona ausgeweitet. Eine Übersicht hierzu finden Sie hier.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Beratungsangebote für z.B. psychisch belastete Menschen, die Eltern im Rahmen erzieherischer Hilfen bekannt gemacht werden können, damit sie diese im Bedarfsfall nutzen können – insbesondere dann, wenn z.B. bisher strukturierende und unterstützende Angebote wie die Tagesklinik, eine Rehabilitationsmaßnahme, der Besuch einer Selbsthilfegruppe o.ä. aufgrund von corona-bedingten Schließzeiten ganz oder teilweise wegfallen. Nachfolgend einige Beispiele solcher Beratungsangebote:

Bund Deutscher Psychologen (BDP) - Corona-Hotline 0800 777 22 44
Die BDP-Corona-Hotline richtet sich an alle, die durch die Corona-Krisensituation psychisch belastet sind, indem sie beispielsweise unter der häuslichen Isolation leiden, den sozialen Rückhalt vermissen, die Struktur im Alltag verlieren oder unsicher sind, wie es weitergeht. Zur Unterstützung bieten professionelle Psychologinnen und Psychologen telefonische Beratung in dieser besonderen Belastungssituation an. Die BDP-Corona-Hotline ist für die kommenden Wochen täglich von 8:00 - 20:00 Uhr geschaltet und für die Anrufenden kostenlos und anonym: 0800 777 22 44

Weitere Informationen zur Hotline finden Sie hier

SeeleFon: Bundesweite Information und Hilfe durch Telefon- und Email-Beratung der Familien-Selbsthilfe-Psychiatrie
Aufgrund des gestiegenen Informationsbedarfs wegen der Corona-Pandemie hat der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V. (BApK) bis auf weiteres die Beratungszeiten erweitert. Unter 0228 71 00 24 24 bzw. seelefon(at)psychiatrie(.)de können sich Angehörige eines psychisch erkrankten Menschen sowie psychisch erkrankte Menschen Unterstützung holen. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.

    Aktionsbündnis Seelische Gesundheit

    Das Aktionsbündnis Seelische Gesundheit stellt auf seiner Homepage verschiedene Beratungsangebote vor (s. hier). Neben den bereits hier und unter Kinderschutz benannten sind dies beispielsweise:

    • Info-Telefon Depression: 0800 33 44 533 | Mo, Di, Do 13:00-17:00 Uhr / Mi, Fr 08:30-12:30 Uhr | Informationen zur Erkrankung Depression für Betroffene, Angehörige, Experten und Interessierte der Deutschen Depressionshilfe | www.deutsche-depressionshilfe.de
    • U25 Deutschland | E-Mail-Beratung für Jugendliche bei Krisen und Suizidgedanken |www.u25-deutschland.de
    • Jugend Notmail | Anonyme und kostenlose Onlineberatung für Jugendliche unter 19 Jahren | www.jugendnotmail.de

    ​​​​​​​Das Thema Umgang in den ambulanten Hilfen

    Das Thema Corona wird in der Zusammenarbeit mit Eltern in hochstrittigen Trennungs- und Scheidungskonstellationen dann relevant, wenn es als Begründung für die Nicht-Einhaltung von Umgangsregelungen genutzt wird. Nachfolgende Praxisbeispiele zeigen, welche Unterstützungsansätze Anbieter der Hilfen zur Erziehung und auch Jugendämter hierzu entwickelt haben.

    Supervidierte Elternkommunikation bzgl. Absprachen der Kinderbetreuung

    Das Team der Fokus GbR in Alzey, einer Einrichtung, die ambulante Hilfen umsetzt, arbeitet in solchen Konstellationen aktuell mit supervidierten WhatsApp-Gruppen. Jegliche Kommunikation zerstrittener Eltern, bei der es um Fragen der Umgangsgestaltung geht, läuft über diese Eltern-Fachkraft-Gruppe. So ist ein Höchstmaß an Transparenz gewährleistet und die Fachkraft kann sich einklinken, wenn dort Aussagen getroffen werden, die einer Kommentierung bzw. Richtigstellung bedürfen, etwa „Ich möchte die Kinder sehen…“ – „Ja schaust du kein Fernsehen – wir haben Corona, die Kinder sollen zuhause bleiben.“

    Umgangsrecht in Zeiten von Covid-19 – Empfehlungen des Jugendamtes Friedrichshain-Kreuzberg zur Organisation des Umgangs für getrennt lebende Eltern

    Das Jugendamt von Friedrichshain-Kreuzberg hat einen Leitfaden zur Regelung von Kindesumgängen während der Coronavirus-Pandemie entwickelt. Wichtige Botschaft des Leitfadens: Mütter und Väter dürfen ihr Kinder weiterhin sehen, begründet wird dies mit den Bedürfnissen der Kinder. Es wird empfohlen, die Umgänge wie gewohnt durchzuführen, um die Kinder nicht noch weiter zu verunsichern. Durch den Wegfall von Kita und Schule als wichtige entwicklungsfördernde Sozialstrukturen seien die Kinder ohnehin verunsichert und bräuchten daher Gewissheit, dass wenigstens im nahen familiären Umfeld die Alltagsstrukturen erhalten bleiben, so das Jugendamt.