Navigation

Anforderungen an Rahmenbedingungen

Auch Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe haben Familien und aktuell unversorgte Kinder. Ihr Arbeitseinsatz setzt voraus, dass sie die Möglichkeit haben, ihre eigenen Kinder im Rahmen der Notbetreuung der Kitas und Schulen vor Ort betreuen zu lassen. Das Bundesjugendministerium ist derzeit mit der Umsetzung dieses Vorhabens befasst, dahinter steht die Grundhaltung:

„Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt alles tun, damit Kinder und Jugendliche auch während der Corona-Krise vor Missbrauch und Gewalt geschützt sind. Deshalb ist eine funktionsfähige Kinder- und Jugendhilfe in der derzeitigen Lage von ganz erheblicher Bedeutung.“ (Bundesjugendministerin Giffey, Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor häuslicher Gewalt“ vom 31.03.2020) In einzelnen Bundesländern ist dies aktuell bereits möglich – so etwa in den Kindertagesstätten in Sachsen, wo Fachkräfte der stationären und ambulanten Erziehungshilfen explizit als Teil der systemrelevanten Infrastruktur zugehörig eingestuft werden. (www.coronavirus.sachsen.de/download (Abruf 23.04.2020))