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Testen & Impfen

Sowohl Fachkräfte als auch Adressat*innen der Kinder- und Jugendhilfe sind täglich von den vielfältigen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie betroffen. Aufgrund dynamischer Entwicklungen kann hier schnell der Überblick verloren gehen. Auf dieser Seite sammeln wir deshalb für Sie mögliche wichtige Informationen zu den Themengebieten Testen, Impfen, Kontaktbeschränkungen und Quarantänemaßnahmen an der Schnittstelle zur Kinder- und Jugendhilfe.

Haben Sie weiteres Material, das wir hier ergänzen können? Sie können uns gerne unter info(at)forum-transfer(.)de darauf aufmerksam machen. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe!

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) hat eine Seite mit fachlichen Stellungnahmen und Informationen zur Corona-Pandemie veröffentlicht. Dort finden sich Informationen zu Schutzimpfungen, Tests und Masken, zum Kita- und Schulbesuch sowie zu weiteren Themen an der Schnittstelle zur Kinder- und Jugendmedizin (letzter Zugriff am 09.12.2021).

Testen

  • Die Bekämpfung der Corona-Pandemie besteht aus unterschiedlichen Bausteinen. Einer davon ist das Testen auf die Erkrankung. Das BMG hat hierzu eine Verordnung vorgelegt, die Coronavirus-Testverordnung vom 15.11.2021. Das Robert-Koch-Institut erläutert die Nationale Teststrategie hier und das BMG hier.
    Informationen über die Teststrategie der einzelnen Bundesländer für die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe hat das Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe zusammengestellt, die Sie hier finden können.

Impfen

Informationen

  • Antworten auf Fragen zur Umsetzung der Impfung hat das BMG erstellt.

  • Auch das Robert-Koch-Institut hat Fragen und Antworten zur Impfung entwickelt.

  • Das Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe hat Informationen zu den vorgesehenen Impfungen in den jeweiligen Bundesländern zusammengestellt, die Sie hier finden können.

Verordnungen/Beschlüsse

  • Die Diskussion um eine allgemeine Impfpflicht hat durch die Verabschiedung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wieder neuen Aufwind erfahren. Nun hat der Paritätische Gesamtverband am 18.03.2022 eine Stellungnahme bezüglich der allgemeinen SARS-CoV-2-Impfpflicht veröffentlicht. Die Stellungnahme selbst finden Sie hier, weitere Stellungnahmen und Erklärungen zu diesem Thema seitens des Paritätischen finden Sie hier.

  • Die aktuelle Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung (15.11.2021) finden Sie hier. Darin wird festgehalten:

  • Die 14. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung der STIKO (Epidemiologisches Bulletin 48 5/2021 des RKIs vom 02.12.2021) finden Sie hier.

Kontaktbegrenzungen

Immer wieder stehen Träger der Kinder- und Jugendhilfe vor der Frage, wie die Corona-Schutzverordnungen in der Praxis gut umgesetzt werden können, ohne dabei die Rechte der Adressat*innen zu verletzen. Viele stellt dies auch vor die Frage, wie Kontakte zu und Umgänge mit Eltern(teilen) gestaltet werden können.

Wir haben schon in unserem Aufruf im Dezember 2020 gefordert:
"Kein „Wegschließen“ von Kindern und Jugendlichen in Wohngruppen, Heimen und Pflegefamilien! Das gilt umso mehr für Kinder mit Behinderung, die fast ganz aus dem Blick geraten sind.
Der Alltag in Wohngruppen hat sich bereits im Frühjahr sehr von dem Leben anderer junger Menschen unterschieden. Teilweise war der Kontakt auf die eigene Wohngruppe beschränkt. Ebenso gab es empfindliche Eingriffe in die Pflege der Elternkontakte – manche Kinder und Jugendliche konnten ihre Angehörigen über Wochen nicht treffen. Beteiligungs- und Beschwerderechte sind auch unter dem Einfluss der Pandemie unbedingt zu gewährleisten. Die Rechte der Kinder und Jugendlichen in Wohngruppen, Heimen und Pflegefamilien (mit und ohne Behinderung) auf Kontakt zu ihren Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen müssen gewahrt werden."

Im Rahmen dieser Diskussion hat Forum Transfer in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Kinder und Jugendhilfe (DIJuF e.V.) eine Zusammenfassung von FAQs zum Thema Kontaktbegrenzungen während Corona erstellt. Diese finden Sie hier.

Insgesamt lässt sich festhalten: Aus rechtlicher Sicht kann ein Umgang mit den Eltern nicht allein aufgrund der Coronapandemie bzw. diesbezüglichen Einschränkungen ausgeschlossen werden, auch nicht in stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen. Ein potentiell erhöhtes Kontaktrisiko ist hier kein ausreichendes Argument. Es wird stattdessen geraten, dass alle Beteiligten möglichst risikoarme Kontaktmöglichkeiten suchen. Dies gilt nicht, wenn eine beteiligte Person unter vom Gesundheitsamt angeordneter häuslicher Quarantäne steht – in diesem Fall ist ein „Face-to-face“-Umgang bis Ablauf der Quarantäne nicht möglich. Schlussendlich ist stets der Einzelfall zu prüfen (Einzelfallgerechtigkeit).

Quarantäne

Die Quarantänepflicht ist in der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) bundeseinheitlich geregelt. Die Absonderungspflicht kann demnach auch für Kinder und Jugendliche gelten:

Quarantäne für Kinder und Jugendliche: Verhältnismäßigkeit wahren - Verständlich kommunizieren!
Forum Transfer haben Hinweise von Eltern erreicht, deren Kinder aufgrund eines Kontaktes zu an Covid-19 erkrankten Kindern und Jugendlichen in der Schule oder der Kindertagesstätte unter Quarantäne stehen müssen.

Nicht die Tatsache an sich ist im Wesentlichen strittig, sondern die Art und Weise, wie einzelne Gesundheitsämter „Ordnungsverfügungen Häusliche Absonderung gemäß Infektionsschutzgesetz“ gegenüber den Eltern kommunizieren. In einer von Forum Transfer durchgeführten digitalen Austauschrunde haben sich am 9. Dezember 2020 Expertinnen und Experten ausgetauscht und notwendige Handlungsschritte ausgelotet.

Teilgenommen haben Vertreterinnen und Vertreter der Politik (Kinderkommission des Deutschen Bundestages), der Kinder- und Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Entwicklungspsychologie, von Kinderrechtsorganisationen sowie des Öffentlichen Gesundheitswesens. Den vollständigen Bericht finden Sie hier.

Good-Practice-Modell: Kreisgesundheitsamt Mettmann - Informationsschreiben für Eltern deren Kinder aufgrund einer Kontaktquarantäne oder aufgrund einer eigenen Infektion unter Quarantäne (=häusliche Absonderung) stehen
Ein positives Beispiel im Falle einer Quarantäneverhängung bei Kindern ist das Vorgehen des Kreisgesundheitsamtes Mettmann (NRW), das betroffenen Eltern ergänzende Informationen zur Verfügung stellt.

Das Musterschreiben, das vom Kreisgesundheitsamt Mettmann in Kooperation mit dem Ordnungsamt Langenfeld erarbeitet und uns freundlicherweise zur Weiterverbreitung zur Verfügung gestellt wurde, finden Sie hier.