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Gesetze und Informationen von Bundesministerien

 

Impfprävention: Einrichtungsbezogene Tätigkeiten
Am 16.03.2022 wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft treten, um vulnerable Personengruppen zu schützen. Wichtige Informationen diesbezüglich, beispielsweise welche Einrichtungen betroffen sind und ob diese Gesetzgebung mit dem Grundgesetz vereinbar ist, finden Sie in der Handreichung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 22.02.2022.

Die Bekämpfung der Corona-Pandemie besteht aus unterschiedlichen Bausteinen. Einer davon ist das Testen auf die Erkrankung. Der BMG hat auch hierzu eine Verordnung vorgelegt, die Coronavirus-Testverordnung. Und das Robert-Koch-Institut erläutert die Nationale Teststrategie

 

Eine weitere Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie stellt die Corona-Warn-App dar. Die Bundesregierung informiert auf den folgenden Seiten über Themen rund um die App. Unter dem ersten Link finden Sie Erläuterungen des Regierungssprechers Steffen Seibert zur Funktionsweise der Anwendung sowie zum Thema Datenschutz. Weiterhin beantwortet er die Frage, welche Auswirkungen die App auf Speicherplatz und Akkuverbrauch hat. Zu weiteren Antworten der Bundesregierung auf häufig gestellte Fragen führt der zweite Link.

Hilfspakete für Länder, Kommunen, die Wirtschaft und Individuen sind ein weiterer Aspekt der Corona-Gesetzgebung des Bundes.

So sind im „Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets“ vom 14. Juli 2020 Finanzhilfen des Bundes für Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsinvestitionen für Kitas und die Kindertagespflege geregelt (Artikel 2)

Für die Träger sozialer Dienstleistungen und Einrichtungen ist eine Absicherung während der Corona-Krise besonders wichtig. Hierfür hat der Deutsche Bundestag das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) verabschiedet. Das Gesetz wurde mittlerweile bis zum 31. März 2021 verlängert. Informationen dazu haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der PARITÄTISCHE bereitgestellt:

Der PARITÄTISCHE hat für seine Mitgliedsorganisationen eine umfassende Arbeitshilfe mit Anlagen, z.B. zum Kurzarbeitergeld und zum Soforthilfeprogramm, zur Verfügung gestellt:

Das von den Koalitionsparteien am 3. Juni 2020 verabschiedete Konjunkturprogramm „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“

enthält auch Regelungen für die Sozialwirtschaft, so in den Punkten 15 (Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen), 27 (Erweiterungen, Um- und Neubauten von Kitas und Krippen), 28 (Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung), 35d (Fahrzeugaustauschprogramm) und 39 (CO2-Gebäudesanierungsprogramm).

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat Informationen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten für Familien eingestellt. Eine wichtige Information ggf. für Ihre Klient*innen:

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hält auf seiner Homepage FAQs zum Sorge- und Umgangsrecht in Corona-Zeiten bereit:

Eine Covid 19-Erkrankung kann für Beschäftigte der Freien Wohlfahrtspflege als Berufs Grundlage dafür ist Nr. 3103 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung. Für die Frage, ob ein Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung vorliegt, ist die Schwere der Erkrankung nicht ausschlaggebend. Sofern durch die COVID-19-Erkrankung gesundheitliche Folgeschäden verursacht werden, sind auch diese Schäden grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Für die Träger sozialer Dienstleistungen und Einrichtungen ist eine Absicherung während der Corona-Krise besonders wichtig. Hierfür hat der Deutsche Bundestag das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) verabschiedet. Das Gesetz wurde mittlerweile bis zum 31. März 2021 verlängert. Informationen dazu haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der PARITÄTISCHE bereitgestellt:

  • Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag, hier zur Webseite.
  • Einsatz und Absicherung sozialer Dienstleister, hier zur PDF.
  • Presse Meldungen des BMAS, hier zur Webseite.
  • Coronavirus: Informationen zu Kurzarbeit und Sozialschutz, hier zur Webseite.
  • Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz - Sicherung der Sozialen Infrastruktur in der Corona-Krise, hier zur PDF.
  • Informationen zu Anträgen und zum Antrags- und Erstattungsverfahren des SodEG sind bei der Agentur der Arbeit vorhanden, hier zur Webseite.
  • Einsatz und Absicherung sozialer Dienstleister, hier zur Webseite.
  • Antworten zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz, hier zur Webseite.
     

Der PARITÄTISCHE hat für seine Mitgliedsorganisationen eine umfassende Arbeitshilfe mit Anlagen, z.B. zum Kurzarbeitergeld und zum Soforthilfeprogramm, zur Verfügung gestellt:

Das von den Koalitionsparteien am 3. Juni 2020 verabschiedete Konjunkturprogramm „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“

enthält auch Regelungen für die Sozialwirtschaft, so in den Punkten 15 (Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen), 27 (Erweiterungen, Um- und Neubauten von Kitas und Krippen), 28 (Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung), 35d (Fahrzeugaustauschprogramm) und 39 (CO2-Gebäudesanierungsprogramm).
 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat Informationen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten für Familien eingestellt. Eine wichtige Information ggf. für Ihre Klient*innen:

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hält auf seiner Homepage FAQs zum Sorge- und Umgangsrecht in Corona-Zeiten bereit:

Eine Covid 19-Erkrankung kann für Beschäftigte der Freien Wohlfahrtspflege als Berufs Grundlage dafür ist Nr. 3103 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung. Für die Frage, ob ein Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung vorliegt, ist die Schwere der Erkrankung nicht ausschlaggebend. Sofern durch die COVID-19-Erkrankung gesundheitliche Folgeschäden verursacht werden, sind auch diese Schäden grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.