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Umgang mit Unsicherheiten

Umgang mit Verunsicherungen und Krisen der Familien

Auch Familien können sich sorgen, über Kontakte mit Fachkräften angesteckt zu werden und müssen entscheiden, ob sie in Zeiten von Kontaktbeschränkungen persönliche Kontakte mit Fachkräften zulassen. Andreas Weick, Geschäftsführer eines kleinen Trägers ambulanter erzieherischer Hilfen in Alzey (FoKus Gbr) hat deshalb mit seinem Team einen Elternbrief aufgesetzt, um die Eltern über die aktuellen Möglichkeiten und Vorgehensweisen zu informieren und von ihnen Feedback bezüglich der Gestaltung der Kontakte mit ihrer Familie einzuholen. Diesen finden Sie hier

Gestaltung der weiteren Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe

Unsicherheiten bestehen auf Seiten von Fach- und Leitungskräften aktuell auch bei der schrittweisen Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe, was den Infektionsschutz angeht. Während der Corona-Krise ist Infektionsschutz ein grundlegend wichtiges Anliegen, um sich selbst und andere vor Ansteckung zu schützen. In der Kinder- und Jugendhilfe gilt es, eine Balance zwischen dem Infektionsschutz und der Sicherung des Kindeswohls und des Kinderschutzes zu wahren. Es ist wichtig, fachlich zu prüfen, was es im jeweiligen Einzelfall an Unterstützung und Begleitung der Familie braucht und wie im Zuge der Umsetzung dieser Maßnahmen dem Infektionsschutz Rechnung getragen werden kann. In jedem Bundesland wurden von Ministerien und Landesjugendämtern Regelungen bzgl. der Weiterführung der Hilfen zur Erziehung aufgestellt. In Rheinland-Pfalz z.B. sollen Jugendamt und Freie Träger zusammen entscheiden, in welcher Form und in welchem Umfang weiterhin Kontakt mit Klient*innen bestehen sollen. Leitender Maßstab für das Handeln der Kinder- und Jugendhilfe sei dabei das Kindeswohl. (s. hier zum Weiterlesen). Die Frage danach, was es im jeweiligen Einzelfall braucht, ist also kollegial im Team des betreffenden Trägers sowie mit dem Jugendamt zu beraten. Zusätzlich ist dann entlang der gebotenen Hygienemaßnahmen zu vereinbaren, was im Zuge der Umsetzung der Hilfe zu beachten ist, um Ansteckung bestmöglich zu vermeiden. Sachinformationen hierzu finden sich beispielsweise in den FAQs des Robert Koch-Instituts (RKI) zu den Infektionsschutzmaßnahmen oder auch den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Auch für die Beratungsarbeit mit an Corona erkrankten Adressat*innen bzw. mit Adressat*innen mit spezifischen Symptomen hat das RKI Infektionsschutzmaßnahmen für nicht-medizinisches Personal formuliert (siehe hier). In diesen Fällen ist es wichtig, dass beide – Fachkraft und Adressat*in – einen Mund-Nasen-Schutz tragen oder aber, wenn die Eltern bzw. der junge Mensch einen solchen nicht tragen möchten oder können – dass die Fachkraft eine medizinische Atemschutzmaske (mind. FFP 2) trägt.

Was bedeutet dies für die Umsetzung ambulanter erzieherischer Hilfen?

Eine Orientierung für die konkrete Ausgestaltung der persönlichen Kontakte in ambulanten Hilfen können die o.g. Hygieneregeln sowie die „Hygiene-Pläne Corona“ für Schulen bieten, die in den einzelnen Bundesländern derzeit erarbeitet werden. Z.B. werden dort Regelungen getroffen, dass nur Schüler*innen in den Unterricht müssen, die nicht vorerkrankt sind. Auch wenn vorerkrankte Familienmitglieder im Haushalt der Kinder leben, ist die Schulpflicht ausgesetzt – jeweils bedarf es der Vorlage eines Attests. Gleiches gilt für vorerkranktes Personal.

Im Bereich der ambulanten Hilfen können mit den Eltern Lösungen gesucht und gefunden werden, die diese mittragen können (Abstand wahren, Hände desinfizieren, Kontakte in möglichst kleiner Runde und im Freien, Einzelarbeit mit den Kindern in den Räumlichkeiten des Trägers…). Zudem gilt es, Fachkräfte, die zur Risikogruppe gehören, in geeigneter Form zu schützen.

Für die Erarbeitung von Regeln für die ambulanten Hilfen analog zu den Regelungen, wie sie aktuell für die Schulen im Blick auf die Wiedereröffnung entwickelt werden, bieten wir Ihnen hier eine Reihe von Leitfragen an.