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Anforderungen an Rahmenbedingungen

Supervision und Beratung für Pflegeeltern

Supervisionen für Pflegeeltern können als Einzelsupervision telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden. Statt Gruppensupervision kann Einzelsupervision (per Telefon oder Videokonferenz) für Interessierte einer Gruppe angeboten werden, wenn gewünscht. So haben Pflegeeltern auch Ansprechpartner*innen und Unterstützung außerhalb der Jugendämter, wenn Sie Unterstützung in vielleicht kritischen Situationen brauchen. Einige Jugendämter setzen dies bereits um. In der Regel ist die Gruppensupervision bereits genehmigt, die Gelder dafür eingestellt, die Zeit und die Ressourcen können also genutzt werden. 

Hier finden Sie einen Audiobeitrag von Birgit Lattschar zum Thema Supervision für Pflegeeltern.

 

Im Video berichtet ein Mitarbeiter von Löwenzahn Erziehungshilfe e.V., wie dort aktuell Pflegeeltern beraten werden.

Technische Ausstattung im Jugendamt

Aus der Praxis wird berichtet, dass die technische Ausstattung in manchen Jugendämtern noch nicht ausreichend ist um eine Wahrnehmung der Aufgaben der Fachkräfte in der Pflegekinderhilfe durch Arbeiten im Homeoffice zu gewährleisten. Videogespräche, Zugriff auf Unterlagen oder auch nur telefonische Erreichbarkeit sind nicht selbstverständlich. Gerade in der Krise ist es aber für Pflegeeltern oft wichtig, ihre zuständige Sachbearbeiter*in zu erreichen. Unkomplizierte Lösungen sind gefragt, die Anschaffung von Diensthandys mit Rufweiterleitung der Amtsnummer wäre eine schnelle Lösung, um im Homeoffice erreichbar zu sein. Auch Dienstlaptops mit entsprechender technischer Ausstattung sollten Standard sein, damit Kontakte nicht an der fehlenden Technik scheitern.