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Kooperation

Eine wirkungsvolle Kinder- und Jugendhilfe lebt auch von einer qualifizierten Kooperation zwischen öffentlichen und freien Trägern. Die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der einzelnen Bereiche und Dienste auch bei Erkrankung von Mitarbeitenden oder mit Blick auf mögliche Quarantäneszenarien, beschäftigt öffentliche wie freie Träger gleichermaßen. Die neuen Anforderungen an die Arbeitsorganisation und an den Personaleinsatz, z.B. durch den Einsatz von Schichtsystemen in Kombination mit Homeoffice-Regelungen, benötigen neue Formen der verbindlichen Zusammenarbeit.
 

Praxistipp: Erreichbarkeit und Notfallkontakt

Veränderte Präsenzzeiten und Erreichbarkeiten von fallverantwortlichen Fachkräften müssen dabei wechselseitig mitgeteilt werden. Zudem haben einige öffentliche und freie Träger einen Notfallkontakt vereinbart, der stets erreichbar ist und an zuständige Kolleg*innen weitervermittelt.
 

​​​​​​​Praxistipp: Umgang mit (vorübergehend) reduzierter Leistungserbringung

Die aktuell geltende Regelung zur Reduzierung von Sozialkontakten stellt die Leistungserbringung in vielen Hilfeformen der Kinder- und Jugendhilfe vor große Herausforderungen. Durch die Schließung von Einrichtungen, oder auch der Einschränkung aufsuchender Arbeit, können Träger derzeit die mit dem Jugendamt vereinbarten Hilfen nicht immer vollumfänglich leisten.

  • Die Herstellung von Transparenz der Leistungserbringung als Grundlage: Als Ausgangsbasis für die Erarbeitung gemeinsamer Lösungen und für die Suche nach alternativen Finanzierungsmodellen erweist sich eine klare und abgestimmte Vereinbarung zur Dokumentation geleisteter und ausgefallener Tätigkeiten in und nach der Krise als äußerst hilfreich.
  • Zum Umgang mit den tiefgreifenden Veränderungen bei der Leistungserbringung im Rahmen der Corona-Krise werden in der Praxis derzeit sehr unterschiedliche Vereinbarungen zwischen öffentlichen und freien Trägern getroffen.
     

Praxistipp: Beispielhafte Modelle veränderter Leistungserbringung

  • Grundsätzlich wird in den meisten Hilfen versucht, die vereinbarten Leistungen mit anderen Methoden (zu In Kontakt bleiben und Krisenintervention, Beteiligung) soweit möglich weiter durchzuführen.
  • Ein weiteres Modell ist die vorübergehende finanzielle Absicherung bei Unterauslastung oder Schließung in einer Übergangszeit. Jugendamt und Träger vereinbaren in diesem Fall, dass bis zu einem festgelegten Zeitpunkt (diese Zeiten variieren nach jetzigem Kenntnisstand zwischen 30.04. und 31.05.2020) die Leistungserbringer beim Jugendamt alle (im Hilfeplan) vereinbarten Leistungen abrechnen können, auch wenn diese teilweise nicht erbracht werden konnten. Diese Vorgehensweise erfordert allerdings zunächst eine Beschlussfassung der zuständigen politischen Gremien. (zu Rechtliche Fragen).
  • Eine weitere Möglichkeit ist eine Vereinbarung zur Schwerpunktverlagerung in Hilfen: In manchen Hilfen können Aufgaben und Tätigkeiten nachgeholt bzw. vorgezogen werden. Der hierdurch entstehende Stundenaufwand (z.B. zeitaufwendige Behördengänge, etc.) kann zur finanziellen und inhaltlichen Kompensation ausgefallener Tätigkeiten herangezogen werden, um finanzielle Einbußen des freien Trägers zu reduzieren.
  • Vereinbarungen zur Umsteuerung von Leistungen: Eine derzeit praktizierte Variante ist zudem, eine neue Leistung zu vereinbaren, die unter den gegebenen Rahmenbedingungen durchgeführt werden kann. Auch die Kombination mit anderen Leistungen ist denkbar.
    Praxisbeispiel: Jugendamt Main-Kinzig-Kreis „ambulanter Familienservice“ (ambulante Hilfen gemäß §§20 sowie 27.2 SGB VIII für sozial benachteiligte/isoliert lebende Familien in Zeiten von Corona)
  • Eine weitere wichtige Komponente stellt das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) (zu Rechtliche Fragen) dar. In der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe besteht hier jedoch für die praktische Anwendung des Gesetzes noch erheblicher Klärungsbedarf.

FAQ zum SodEG: https://www.bmas.de/SharedDocs/

FAQ des DIJuF zur Finanzierung von Leistungen: https://www.dijuf.de/coronavirus-faq.html#finFAQ1​​​​​​​

In der Krise zeigt sich erstens wie tragfähig bisherige Kooperationsstrukturen sind und zweitens inwieweit bisherige Netzwerkarbeit gelungen ist. Denn um Krisen organisational zu handhaben, braucht es neben klaren Verfahrensregeln und Fachkompetenz vor allem verlässliche Kooperationsstrukturen zwischen den beteiligten Fachkräften. Der Kurzfilm beleuchtet, worauf es dabei ankommt.

Schnittstellen und weitere wichtige Partner

Die Kinder- und Jugendhilfe nimmt seit vielen Jahren Aufgaben an den Schnittstellen zu anderen gesellschaftlichen Teilbereichen wahr (Soziales, Gesundheit, Justiz, etc.). Dies gilt insbesondere in der aktuellen Pandemiesituation. Auch hier ergeben sich für öffentliche und freie Träger Klärungs- und Regelungsbedarfe.