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Kinderschutz

Kinderschutz ist Handeln in Unsicherheit. Jetzt noch mehr, wo das System der Kinder- und Jugendhilfe selbst in der Krise steckt. Was aber (jetzt) sicher ist: Kinderschutz ist systemrelevant! (Fegert/Clemens/Berthold/Kölch 2020).

Nur was bedeutet das konkret? Wie weit soll der Begriff des Kinderschutzes gefasst werden? Wie weit muss er gefasst werden, damit Kinder in den aktuellen Zeiten geschützt werden können? Beinhaltet das ausschließlich das Ausrücken der Kolleg*innen im ASD, wenn eine Mitteilung nach § 8a SGB VIII eingeht, die die Fachkräfte so einschätzen, dass sie sich unmittelbar einen eigenen Eindruck von den Kindern machen müssen? Umfasst dies auch, dass erzieherische Hilfen – auch in ambulanten und teilstationären Settings – fortgeführt werden, weil in den begleiteten Familien gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, auch wenn noch keine Kindeswohlgefährdung festgestellt und kein Schutzplan erarbeitet wurde? Und impliziert diese Fortführung nicht notwendigerweise auch persönliche Kontakte von Fachkräften mit den Familien? Die Unsicherheiten in der Praxis sind enorm, die Beantwortung dieser Fragen fällt an unterschiedlichen Orten maximal unterschiedlich aus.

Ohnehin vorhandene Schwachstellen im System des Kinderschutzes drohen sich in Krisenzeiten zu Löchern auszuwachsen. Ein Beispiel hierzu: Aus der Analyse problematisch verlaufener Kinderschutzfälle (vgl. Nationales Zentrum Frühe Hilfen 2018) ist bekannt, dass es für Fachkräfte in bestimmten Konstellationen eine Herausforderung darstellt, ihr Handeln konsequent an der erarbeiteten fachlichen Einschätzung im Einzelfall auszurichten. In Zeiten von Corona, wo grundlegende Elemente von Schutzplänen wegfallen – der tägliche ganztägige Besuch einer Kita oder der tägliche persönliche Kontakt einer Fachkraft mit den Kindern – bedeutet die konsequente Ausrichtung des eigenen Handelns an der fachlichen Einschätzung, entweder alternative, das Kind schützende Maßnahmen im bestehenden Setting zu installieren oder aber, wenn dies nicht möglich ist, ein stationäres Setting zu schaffen, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten. Aber kann derzeit jeder einzelne dieser Fälle in dieser Intensität bearbeitet werden? Stehen im ASD hinreichend Kapazitäten für die dafür notwendigen Fallreflexionen und Entscheidungen zur Verfügung? Können die dafür notwendigen Gespräche mit allen Beteiligten in adäquater Form geführt werden? Sind die Eltern bzw. die Familienrichter für dann notwendige Schritte zu gewinnen bzw. überhaupt erreichbar? Haben die Einrichtungen entsprechende Kapazitäten und welche Auswirkungen hat das für die Kinder bzw. was bedeutet das, wenn der Ausnahmezustand vorüber ist?

Es braucht eine differenzierte Güterabwägung zwischen der Reduzierung persönlicher Kontakte zur Verlangsamung der Verbreitung des Coronavirus und einer Fortführung solcher Tätigkeiten und Maßnahmen, die für den Schutz von Kindern erforderlich sind. Mit einer klaren Priorität: Kinderschutz muss gewährleistet sein, denn das Wächteramt bleibt bestehen und die rechtlichen Grundlagen sind unverändert gültig.

Hören Sie hierzu auch „Podcast hr info: Kinderschutz in Zeiten von Corona“ (www.hr-inforadio.de/podcast)

  • Kinderschutz im zweiten Jahr der Pandemie. Wie hat der Kinderschutz in Rheinland-Pfalz unter Pandemiebedingungen 2021 funktioniert? Ergebnisse zu den Verdachtsmeldungen zu Kindeswohlgefährdungen gemäß § 8a SGB VIII bei den rheinland-pfälzischen Jugendämtern im 1. Halbjahr 2021.
    Im Rahmen des seit 2002 bestehenden Projekts „Qualitätsentwicklung durch Berichtswesen", das vom Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) und den 41 kommunalen Jugendämtern in Rheinland-Pfalz getragen wird, werden zentrale Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhoben. Seit 2010 werden ebenfalls die Gefährdungsmeldungen gem. § 8a SGB VIII erhoben und in einem jährlichen Monitoringbericht für Rheinland-Pfalz sowie für die beteiligten Jugendämter in Form von Profilen aufbereitet.
    Im Mai 2020 hat sich ein Großteil der Jugendämter freiwillig bereit erklärt, ihre aktuellen § 8a SGB VIII Daten der Jahre 2020 und 2021 monatlich/quartalsweise zur Verfügung zu stellen, um den Verlauf der Pandemie nachzeichnen zu können und Erkenntnisse zum Umgang mit der Pandemie in den Jugendämtern in Rheinland-Pfalz zu erlangen.

    Dritter Kurzbericht veröffentlicht (November 2021)
    Mit dem neuen Kurzbericht zur Zusatzerhebung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII anlässlich der SARS-CoV-2-Pandemie liegen konkrete Ergebnisse über die Kinderschutzverdachtsmeldungen für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 in Rheinland-Pfalz vor.
    Den Bericht können Sie hier einsehen. Weiteres zum Thema finden Sie hier.
  • ASD in der Kinder- und Jugendhilfe, Kinderschutz und verlässliche Strukturen (30.10.2020)
    In dieser Folge des von der Katholischen Hochschule NRW veranstalteten Podcasts „KatHO-Cast“ sprechen Dr'in Monika Weber (Landesjugendamt), Prof'in Dr'in Verena Klomann (KatHO Aachen) und Stefan Pietsch (Jugendamt Eschweiler). Themen sind die Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) und der Kinderschutz. Den Podcast finden Sie hier.