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Arbeitsorganisatorische Fragen

Viele Institutionen, insbesondere Jugendämter, arbeiten im Schichtbetrieb, damit im Falle einer Coronaerkrankung nicht alle Fachkräfte in Quarantäne müssen.

In stationären Einrichtungen, in denen nun Kinder und Jugendliche rund um die Uhr anwesend sind, wird die Personaldecke dünner. Deshalb werden Fachkräfte aus anderen Bereichen, die derzeit nicht oder nur reduziert im Einsatz sein können, mancherorts in die Gestaltung des Alltags in stationären Einrichtungen einbezogen.

Für den Fall einer Ausgangssperre kann die Bestätigung der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V. als eine mögliche Vorlage genutzt werden.

Im Fall einer Quarantäne in stationären Einrichtungen stellen sich Fragen im Umgang mit Corona(verdachts)fällen, die es vor Ort zu klären gilt, damit Handlungssicherheit besteht und Vorkehrungen getroffen werden können. Die Städteregion Aachen hat ein Schreiben an stationäre Einrichtungen versandt, wie Quarantäne dort umzusetzen ist, was Kontaktpersonen 1. Grades sind (mindestens 15 Minuten intensiven Kontakt in einem geschlossenen Raum in den letzten 48 Stunden vor Bekanntwerden der Infektion bzw. vor Auftreten von Symptomen) und wie mit diesen zu verfahren ist (z.B. Pendeln zwischen häuslicher Quarantäne und Quarantänegruppe), wie die Einrichtung zu reinigen ist u.v.m. Dieses kann als Orientierung auch von anderen Einrichtungen genutzt werden, wobei evtl. spezifische vor Ort geltende Beschränkungen/Regelungen berücksichtigt werden müssen – so wird das Testen aller Kinder einer Quarantänegruppe, auch wenn sie keine Symptome haben, evtl. nicht überall umsetzbar sein.  (https://vormundschaft.net/assets/uploads)

Praxisbeispiele

Das Kinderschutzkonzept des Landkreises Südliche Weinstraße

Der Landkreis Südliche Weinstraße hat ein Video erstellt, in dem das dortige Kinderschutzkonzept vorgestellt wird.

Arbeitsorganisation im Kommunalen Sozialen Dienst (KSD) des Ortenaukreises

Zur Arbeitsorganisation im Kommunalen Sozialen Dienst (KSD) des Ortenaukreises schildert Herr Linse, Bereichsleiter der Sozialen Dienste, folgendes:

„Wir sind in der glücklichen Situation, dass wir Ende letzten Jahres auf die elektronische Akte umgestellt haben. Alle Sozialarbeiter*innen im KSD sind mit Tablets ausgestattet und können egal von welchem Ort aus auf die Akten zugreifen. Immer zwei Kolleg*innen des jeweiligen KSD-Bezirksteams sind in den Räumen des Jugendamtes, alle anderen sind im Homeoffice. Kollegiale Fallberatung findet per Telefonkonferenz statt, und zwar nach demselben Schema, wie auch sonst kollegiale Fallberatung umgesetzt wird und mit Moderation durch die jeweilige Sachgebietsleitung. Wie auch sonst gibt es dafür feste Zeiten, damit man sich nicht ständig bei Bedarf vereinbaren muss. Die Beratungsrunden sind im Unterschied zum sonst üblichen Alltagsgeschäft etwas kleiner gehalten. Genogramme, die sonst standardmäßig als Grundlage von Fallberatungen eingesetzt werden, werden vorab an die Kolleg*innen per Mail verschickt. Was derzeit ausfällt sind die Hilfeplangespräche. Aber die Freien Träger geben weiterhin ihre Berichte ab und die Kolleg*innen des KSD stehen mit den Beteiligten telefonisch in Kontakt. Die Weiterbewilligung von Hilfen ist dadurch ebenso möglich wie die fachliche Steuerung der Hilfe im Einzelfall“. Zum Kinderschutz erläutert er: „Dieser ist natürlich sichergestellt, von den Kolleg*innen im Homeoffice sind jeweils zwei im „Stand by“. Bei einer eingehenden §8a-Mitteilung wird zwischen der aufnehmenden Fachkraft im Amt, einer Kollegin im Stand by und der Sachgebietsleitung eine Einschätzung vorgenommen. Die Kolleg*innen fahren wenn nötig raus oder führen Gespräche im Jugendamt.“ Und für den Fall eines ansteigenden Bedarfs an Inobhutnahmen wurden ebenfalls Vorkehrungen getroffen: „Wir haben Notfallpflegefamilien akquiriert, falls der Bedarf an Inobhutnahmen steigt: Die Kolleg*innen sind auf geeignete Pflegefamilien aus dem bestehenden Pflegefamilien-Bestand zugegangen, haben sie angesprochen und konnten so zahlreiche zusätzliche Möglichkeiten schaffen. Bisher allerdings ist der Inobhutnahmebedarf erfreulicherweise nicht gestiegen.“


Außerdem ergänzt Herr Linse:

„Das war das erste, was wir überlegt haben: Wie kann die Inobhutnahme-Stelle in unserem Landkreis in der aktuellen Situation handlungsfähig bleiben. In Gesprächen mit dem zuständigen Träger haben wir den notwendigen Rahmen geklärt, Möglichkeiten, eine Quarantänegruppe einzurichten und damit auch Kinder und Jugendliche mit Corona(verdacht) aufzunehmen, wurden geschaffen. Was uns die Arbeit aktuell aber erschwert ist, dass einige stationäre Einrichtungen einen Aufnahmestopp haben bzw. dass sich die Umsetzung von Aufnahmegesprächen schwieriger gestaltet.“